Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 31. Mai 1855 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Sitzungs Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 31. May 855 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl im Beisein des kk. Herrn Statthaltereyrathes u. Kreisvorstehers August Reichenbach und des kk. Herrn Bezirksadjunkten Altwirth dan in Gegenwart der Herrn Gemeinderäthe Haller, Vogl, Millner, Edelbaur, Vögerl, v. Jäger, Anton Heindl, Woisetschläger, Eysn, Wittigschla- ger, Nutzinger, v. Koller, Lechner, Krenklmüller. Abwesende Die Herrn Gemeinderäthe Stigler, Seidl u Haratz- müller haben sich entschuldigt. Hr. Gem. Rath Michael Heindl. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 22. d.Mts. wurde vorge- lesen und angenommen. Herr Bürgermeister trägt vor: No. 1852, 2482, 2521 Dekret des k.k. Bezirksamtes vom 13. April 855 Z. 3239 mit dem h. Statthalterey Erlaße v. 15 März 855 No. 539 in Be- treff der Herstellung der Strassenregulirung am Spitalberge, u Berichter- stattung der Angriffs- nahme dieser Arbeiten binnen 3 Wochen, — Indorsat desselben vom 19. May d.J. Z. 4299 womit der angesuchte 14 tägige Termin zur Erstat- tung der abverlangten An- träge bewilliget wird, — dann Dekr. vom 21. May d.J. 34350 wegen Vorbereitung selben u. Vorlage in dem bewilligten Präklusivter- mine. Der in Folge Beschluß vom
Sitzungs Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 31. May 855 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl im Beisein des kk. Herrn Statthaltereyrathes u. Kreisvorstehers August Reichenbach und des kk. Herrn Bezirksadjunkten Altwirth dan in Gegenwart der Herrn Gemeinderäthe Haller, Vogl, Millner, Edelbaur, Vögerl, v. Jäger, Anton Heindl, Woisetschläger, Eysn, Wittigschlager, Nutzinger, v. Koller, Lechner, Krenklmüller. Abwesende Die Herrn Gemeinderäthe Stigler, Seidl u Haratzmüller haben sich entschuldigt. Hr. Gem. Rath Michael Heindl. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 22. d.Mts. wurde vorgelesen und angenommen. Herr Bürgermeister trägt vor: No. 1852, 2482, 2521 Dekret des k.k. Bezirksamtes vom 13. April 855 Z. 3239 mit dem h. Statthalterey Erlaße v. 15 März 855 No. 539 in Betreff der Herstellung der Strassenregulirung am Spitalberge, u Berichterstattung der Angriffsnahme dieser Arbeiten binnen 3 Wochen, — Indorsat desselben vom 19. May d.J. Z. 4299 womit der angesuchte 14 tägige Termin zur Erstattung der abverlangten Anträge bewilliget wird, — dann Dekr. vom 21. May d.J. 34350 wegen Vorbereitung selben u. Vorlage in dem bewilligten Präklusivtermine. Der in Folge Beschluß vom
22. May d.J. zur Vornahme wegen neuerlicher Nivellirung der Spitalbergstrasse und Erstattung der VerbesserungsAnträge betraute prov. Bauverwalter u. Gemeinderath Millner berichtet hierauf, das Resultat über die Vornahme der gepflogenen Erhebungen, welches den gewünschten Erfolg jedoch nicht lieferte. Der anwesende Hr. kk Statthalterey Rath Reichenbach erinnert hierauf, daß es sich nicht mehr um die Vorlage eints neuen Projektes sondern um die Beschlußfaßung über die Modalitäten der Ausführung u. Kostenbedeckung eines von h. Statthalterey bereits genehmigten Projektes handelt. Nach längerer gegenseitiger Besprechung u. Aufklärung bittet Hr. Vizebürgermeister Haller ums Wort, und erstattet sonach nachstehenden Vortrag Meines Wissens habe ich vor ungefähr 2 Jahren bey dem Beschluße des Gemeinderathes, über die Herstellung des Spitalberges zur Erzielung des mindersten Gefälles mittelst Hebung der Brücke u. thunlichste Abgrabung mitgestimmt, u. ist der Sinn ausdrücklich dahin gegangen, daß die
22. May d.J. zur Vornahme we- gen neuerlicher Nivellirung der Spitalbergstrasse und Erstattung der Verbesserungs- Anträge betraute prov. Bau- verwalter u. Gemeinderath Millner berich- tet hierauf, das Resultat über die Vornahme der gepfloge- nen Erhebungen, welches den gewünschten Erfolg jedoch nicht lieferte. Der anwesende Hr. kk Statt- halterey Rath Reichenbach erinnert hierauf, daß es sich nicht mehr um die Vor- lage eints neuen Projektes sondern um die Beschlußfaßung über die Modalitäten der Ausfüh- rung u. Kostenbedeckung eines von h. Statthalterey bereits genehmigten Pro- jektes handelt. Nach längerer gegenseiti- ger Besprechung u. Auf- klärung bittet Hr. Vizebür- germeister Haller ums Wort, und erstattet sonach nachstehenden Vortrag Meines Wissens habe ich vor ungefähr 2 Jahren bey dem Beschluße des Gemeinderathes, über die Herstellung des Spi- talberges zur Erzielung des mindersten Gefälles mittelst Hebung der Brücke u. thun- lichste Abgrabung mitge- stimmt, u. ist der Sinn ausdrück- lich dahin gegangen, daß die
Ausführung rasch u. unverweilt vor sich gehe, um den Oberbehörden zu zeigen, daß es mit der beantrag- ten Verbesserungen auch ernstlich gemeint sey, u. man den redlichen Willen habe, den öffentlichen Be- dürfnißen mit äußerster An- strengung der zu Gebothe stehen- den Mitteln volle Genugthung zu verschaffen. Die Wirklichkeit, nämlich die An- griffsnahme dieser Verbesse- rungen lieferte dem unbefan- genen Beobachter den nicht zu läugnenden Beweis, daß Halbheit in der Ausführung in Folge eines durch technisches Verständniß nicht unterstütz- enden Planes ohne Consequenz u Sicherheit der Vorausberech- nung des zu gewinnenden Resultates zu keiner befriedi- genden Lösung führte. In diesem Studium ist der h. Statt- halterey Erlaß bezüglich der Re- gulirung des Strassenzuges am Spitalberg sammt Plänen Kostenüberschlägen der Ge- meinde vor ungefähr 4 Wo- chen durch das löbl kk. Bezirks Amt intimirt worden. Die Durchführung wurde aus poliz. Rücksichten als un- erläßlich aufgetragen, u. die Verpflichtung der Gemeinde aus dem Titel des Mauthbe- zugsrechtes abgeleitet. Bey diesem Bauprojekte springt in die Augen, daß der Bau-
Ausführung rasch u. unverweilt vor sich gehe, um den Oberbehörden zu zeigen, daß es mit der beantragten Verbesserungen auch ernstlich gemeint sey, u. man den redlichen Willen habe, den öffentlichen Bedürfnißen mit äußerster Anstrengung der zu Gebothe stehenden Mitteln volle Genugthung zu verschaffen. Die Wirklichkeit, nämlich die Angriffsnahme dieser Verbesserungen lieferte dem unbefangenen Beobachter den nicht zu läugnenden Beweis, daß Halbheit in der Ausführung in Folge eines durch technisches Verständniß nicht unterstützenden Planes ohne Consequenz u Sicherheit der Vorausberechnung des zu gewinnenden Resultates zu keiner befriedigenden Lösung führte. In diesem Studium ist der h. Statthalterey Erlaß bezüglich der Regulirung des Strassenzuges am Spitalberg sammt Plänen Kostenüberschlägen der Gemeinde vor ungefähr 4 Wochen durch das löbl kk. Bezirks Amt intimirt worden. Die Durchführung wurde aus poliz. Rücksichten als unerläßlich aufgetragen, u. die Verpflichtung der Gemeinde aus dem Titel des Mauthbezugsrechtes abgeleitet. Bey diesem Bauprojekte springt in die Augen, daß der Bau-
unternehmer resp. die Gemeinde vorerst wisse, ob sich von Seite der Privaten, im vorliegenden Falle das hochw. Pfarramt zu St Michael als geistl. Vogtey, u. die bey Aufhebung der Steyrabfahrt nächst der Brücke betheiligten keine Hinderniße entgegen stellen, u. es muß die Frage über die Anspruchsnahme des Fondes zur Bestreitung des Kostenaufwandes durch reifliche Erwägung sichergestellt seyn. Nach der Geschäftsordnung ist es Sache des Berichterstatters unter der Autorität des Herrn Bürgermeisters alle Vorerhebungen zu pflegen, u. den Gegenstand mit oder ohne Motivirung schriftlich ausgearbeitet unter voller Beachtung der vorausgegangenen Beschlüße, u. des sämmtlichen aktenmäßigen Verhandlungsganges vollkommen spruchreif vor dem Gemeinderath zu bringen, der mir in solcher Weise in die Lage versetzt wird, auf eine positive Vorlage endgiltig abzustimmen. Durch diese in der Praxis gerechtfertigten u. vorgezeichnete Form wird es möglich ein Sitzungsprotokoll wahrheitsgetreu abzufaßen. Dagegen wurde in der vorletzten Sitzung ein Bericht an das löbl. II. Bezirksamt in Vorschlag gebracht u. angenommen, worin die Gemeinde sich auf das Zeug-
unternehmer resp. die Gemeinde vorerst wisse, ob sich von Seite der Privaten, im vorliegenden Falle das hochw. Pfarramt zu St Michael als geistl. Vogtey, u. die bey Auf- hebung der Steyrabfahrt nächst der Brücke betheiligten keine Hinderniße entgegen stellen, u. es muß die Frage über die Anspruchsnahme des Fondes zur Bestreitung des Kostenaufwan- des durch reifliche Erwägung sichergestellt seyn. Nach der Ge- schäftsordnung ist es Sache des Berichterstatters unter der Au- torität des Herrn Bürgermei- sters alle Vorerhebungen zu pflegen, u. den Gegenstand mit oder ohne Motivirung schrift- lich ausgearbeitet unter voller Beachtung der vorausgegange- nen Beschlüße, u. des sämmtlichen aktenmäßigen Verhandlungs- ganges vollkommen spruchreif vor dem Gemeinderath zu brin- gen, der mir in solcher Weise in die Lage versetzt wird, auf eine positive Vorlage endgiltig abzustimmen. Durch diese in der Praxis gerechtfertigten u. vor- gezeichnete Form wird es mög- lich ein Sitzungsprotokoll wahr- heitsgetreu abzufaßen. Dagegen wurde in der vorletz- ten Sitzung ein Bericht an das löbl. II. Bezirksamt in Vorschlag ge- bracht u. angenommen, worin die Gemeinde sich auf das Zeug-
niß der hiesigen Stellfuhrenin- haber berufend, den klaglosen Zustand des Spitalberges zu be- weisen sucht, und diese Strassen- verbesserung aus finanziel- len Rucksichten ablehnen will. Gleichzeitig hat sie aber die Ni- vellirung u. Vernehmung der Interessenten angeordnet. Dieser Vorgang ist in Wider- spruch mit den früheren Beschlüs- sen des Gemeinderathes, welche ausdrücklich die möglichste u. erschöpfendste Verbesserung des Spitalberges zum Zwecke hatten, bisher aber wie schon gesagt, nur halb zur Ausfüh- rung gelangten. Hiedurch wur- de der jüngste Erlaß des Be- zirksamtes bedauerlicher Weise herbeygeführt, u. nach- träglich die zwangsweise Bau- führung durch die kk Kreisbe- hörde der Gemeinde angedroht. Ich bin es überzeugt daß dem Gemeinderathe die Absicht fer- ne liegt, den h. Behörden ohne stichhaltiger Begründung mit bloßen Temporisiren unfrucht- bar entgegen zu tretten, u. stelle im vollen Vertrauen auf die Gerechtigkeit u. billi- ge Berücksichtigung die fol- genden Anträge. Der Gemeinderath beschließt, daß die Regulirung des Stras- senzuges nächst dem Spitalber- ge im Sinne des h. Statth. Erlaßes als durch polizeiliche Rücksichten gebothen durchzuführen sey.
niß der hiesigen Stellfuhreninhaber berufend, den klaglosen Zustand des Spitalberges zu beweisen sucht, und diese Strassenverbesserung aus finanziellen Rucksichten ablehnen will. Gleichzeitig hat sie aber die Nivellirung u. Vernehmung der Interessenten angeordnet. Dieser Vorgang ist in Widerspruch mit den früheren Beschlüssen des Gemeinderathes, welche ausdrücklich die möglichste u. erschöpfendste Verbesserung des Spitalberges zum Zwecke hatten, bisher aber wie schon gesagt, nur halb zur Ausführung gelangten. Hiedurch wurde der jüngste Erlaß des Bezirksamtes bedauerlicher Weise herbeygeführt, u. nachträglich die zwangsweise Bauführung durch die kk Kreisbehörde der Gemeinde angedroht. Ich bin es überzeugt daß dem Gemeinderathe die Absicht ferne liegt, den h. Behörden ohne stichhaltiger Begründung mit bloßen Temporisiren unfruchtbar entgegen zu tretten, u. stelle im vollen Vertrauen auf die Gerechtigkeit u. billige Berücksichtigung die folgenden Anträge. Der Gemeinderath beschließt, daß die Regulirung des Strassenzuges nächst dem Spitalberge im Sinne des h. Statth. Erlaßes als durch polizeiliche Rücksichten gebothen durchzuführen sey.
2. Daß diese Regulirung nach Maßgabe der hiebey Betheiligten u berücksichtigten Privatansprüche modifizirt werden könne u. bey den erhobenen Einsprüchen von den dießfalls erfließenden höhern Entscheidungen abhängig gemacht werde. 3. Daß die Angriffnahme dieser Bauten nur möglich u. ausführbar sey, wen in dem Titel der der Gemeinde dieserwegen auferlegten Verpflichtung die zur Bedeckung des Kostenaufwandes erforderliche Summe sichergestellt sey, daher 4. an die hohe Statthalterey eine besondere ergebenste Petition gerichtet werde, daß das Mauthgefäll, welches gegenüber den Anforderungen der Neuzeit zur Deckung der Auslagen nicht ausreicht, gleich einer zur Zeit des Magistrate lange andauernden u. h. Ort genehmigten Periode durch Aufschlag eines Kreuzers pr Pferd erhöht werden dürfe. Im Falle der Verwerfung dieser Antrage bitte ich die selben als mein Votum seperatum in das heutige Protokoll aufzunehmen. Nachdem diese Anträge zufolge §. 15 der Geschäfts-Ordnung dem Hrn. Bürgermeister übergeben worden waren, wurden
2. Daß diese Regulirung nach Maßgabe der hiebey Bethei- ligten u berücksichtigten Privatansprüche modifizirt werden könne u. bey den erhobe- nen Einsprüchen von den dieß- falls erfließenden höhern Entschei- dungen abhängig gemacht werde. 3. Daß die Angriffnahme dieser Bauten nur möglich u. ausführbar sey, wen in dem Titel der der Gemeinde dieser- wegen auferlegten Verpflich- tung die zur Bedeckung des Kostenaufwandes erforder- liche Summe sichergestellt sey, daher 4. an die hohe Statthalterey eine besondere ergebenste Petition gerichtet werde, daß das Mauthgefäll, welches gegenüber den Anforderun- gen der Neuzeit zur Deckung der Auslagen nicht aus- reicht, gleich einer zur Zeit des Magistrate lange andau- ernden u. h. Ort genehmig- ten Periode durch Aufschlag eines Kreuzers pr Pferd er- höht werden dürfe. Im Falle der Verwerfung dieser Antrage bitte ich die selben als mein Votum sepe- ratum in das heutige Proto- koll aufzunehmen. Nachdem diese Anträge zufolge §. 15 der Geschäfts-Ordnung dem Hrn. Bürgermeister überge- ben worden waren, wurden
dieselben nach erneuertem Vor- trage einzeln zur Abstimmung gebracht, und zwar: ad 1. Daß die Regulirung des Strassenzuges nächst dem Spitalberge im Sinne des h. Statthalterey Erlaßes als durch polizeyliche Rücksich- ten gebothen, durchzufüh- ren sey. Mit diesem Antrage sind die Herrn Gemeinderäthe Vogl, Millner, Edelbaur, Vögerl, v. Jäger, Woisetschlä- ger, Eysn, Wittigschlager, v. Koller, Lechner u. Kren- klmüllner mit Ausnah- me des Herrn Gem. Rath Nutzinger und Anton Heindl einverstanden, daher Beschluss per majora Nach dem Antrage des Herrn Vice Bürgermeisters ad 2. Daß diese Regulirung nach Maßgabe der hiebey bethei- ligten und berücksichtig- ten Privatansprüche mo- difizirt werden können und bey den er- hobenen Einsprüchen von den dießfalls erfließen- den höhern Entscheidun- gen abhängig gemacht werde. Mit diesem Antrage sind sämmtliche Herrn Votanten einverstanden, daher Beschluss per unanimia.
dieselben nach erneuertem Vortrage einzeln zur Abstimmung gebracht, und zwar: ad 1. Daß die Regulirung des Strassenzuges nächst dem Spitalberge im Sinne des h. Statthalterey Erlaßes als durch polizeyliche Rücksichten gebothen, durchzuführen sey. Mit diesem Antrage sind die Herrn Gemeinderäthe Vogl, Millner, Edelbaur, Vögerl, v. Jäger, Woisetschläger, Eysn, Wittigschlager, v. Koller, Lechner u. Krenklmüllner mit Ausnahme des Herrn Gem. Rath Nutzinger und Anton Heindl einverstanden, daher Beschluss per majora Nach dem Antrage des Herrn Vice Bürgermeisters ad 2. Daß diese Regulirung nach Maßgabe der hiebey betheiligten und berücksichtigten Privatansprüche modifizirt werden können und bey den erhobenen Einsprüchen von den dießfalls erfließenden höhern Entscheidungen abhängig gemacht werde. Mit diesem Antrage sind sämmtliche Herrn Votanten einverstanden, daher Beschluss per unanimia.
ad 3 Daß die Angriffsnahme dieser Bauten nur möglich u. ausführbar sey, wenn in dem Tittel der der Gemeinde dieserwegen auferlegten Verpflichtung die zur Bedeckung des Kosten aufwandes erforderliche Summe sichergestellt sey. Einhelliger Beschluß nach dem gestellten Antrage. ad 4 an die h. Statthalterey eine besondere ergebenste Petition gerichtet werde, daß das Mauthgefäll, welches gegenüber den Anforderungen der Neuzeit zur Dekung der Auslagen nicht ausreicht, gleich einer zur Zeit des Magistrats lange andauernden und h. Orts genehmigten Periode durch Aufschlag eines Kreuzers pr Pferd erhöht werden dürfe. Wurde gleichfalls einstimmig angenommen. Im Verlaufe der Diskusion wurde weiters der Antrag gestellt, daß bey dem Umstande, als diese Strassenregulirung zugleich im Interesse des Ärars in Hinsicht der Verbindung u Fortsetzung der Linz Gmundner Kommerzialstrasse geführt wird, sich in einem wohlbegründetem Gesuche seine Erlangung eines Kostenbetrages aus dem Straßen oder Landesfondes verwendet werden möchte. Einhelliger Beschluß. Es sey eine wohlbegründete Petition wegen Erlangung eines entsprechenden Beitrages aus dem Strassen- od. Landesfond
ad 3 Daß die Angriffsnahme die- ser Bauten nur möglich u. ausführbar sey, wenn in dem Tittel der der Gemein- de dieserwegen auferleg- ten Verpflichtung die zur Bedeckung des Kosten aufwandes erforderliche Summe sichergestellt sey. Einhelliger Beschluß nach dem gestellten Antrage. ad 4 an die h. Statthalterey eine besondere ergebenste Petition gerichtet werde, daß das Mauthgefäll, wel- ches gegenüber den Anfor- derungen der Neuzeit zur Dekung der Auslagen nicht ausreicht, gleich ei- ner zur Zeit des Magistrats lange andauernden und h. Orts genehmigten Perio- de durch Aufschlag eines Kreuzers pr Pferd erhöht werden dürfe. Wurde gleichfalls einstim- mig angenommen. Im Verlaufe der Diskusion wur- de weiters der Antrag gestellt, daß bey dem Umstande, als diese Strassenregulirung zugleich im Interesse des Ärars in Hinsicht der Verbindung u Fortsetzung der Linz Gmundner Kommerzial- strasse geführt wird, sich in einem wohlbegründetem Gesuche seine Er- langung eines Kostenbetrages aus dem Straßen oder Landesfon- des verwendet werden möchte. Einhelliger Beschluß. Es sey eine wohlbegründete Petition wegen Erlangung eines entsprechenden Beitrages aus dem Strassen- od. Landesfond
als Beitrag zu den Herstellungs- kosten pto Regulirung der Spitalbergstraße aus dem Titel als eine Fortsetzung u. Verbindung der Linz Gmundner Kommerzialstras- se an das kk. Bezirksamt zur gutächtlichen Vorlage im Wege der kk. Kreisbehörde zu stellen, und wird Hr. V. Bgstr. Haller ersucht, die Ausarbeitung der dieß- fälligen Anträge zu pflegen. Wegen allsogleicher Durch- führung der gestellten Bauanträge, ob selbe näm- lich in eigener Regie oder im Lizitationswege zu geschehen habe, erfolgte Beschluss Ist dieser Gegenstand in reifliche Erwägung zu zie- hen, sind die vorliegenden Kostenanschläge u. Voraus- maße genau durchzuse- hen, hinsichtlich des vor- handenen Baumateriales die geeignete Nachsicht zu pflegen, und sodann bey nächster Sitzung zur Schluß- faßung zu in Abstimmung zu bringen. No. 2636. & 2638. Note der geistl. Vogtey der St. Michaels Kirche worin hinsichtl. der beantragten Stras- senregulirungsarbeiten am Spitalberge resp. Rücksetzung der Kir- chenstützmauer zu St. Michel
als Beitrag zu den Herstellungskosten pto Regulirung der Spitalbergstraße aus dem Titel als eine Fortsetzung u. Verbindung der Linz Gmundner Kommerzialstrasse an das kk. Bezirksamt zur gutächtlichen Vorlage im Wege der kk. Kreisbehörde zu stellen, und wird Hr. V. Bgstr. Haller ersucht, die Ausarbeitung der dießfälligen Anträge zu pflegen. Wegen allsogleicher Durchführung der gestellten Bauanträge, ob selbe nämlich in eigener Regie oder im Lizitationswege zu geschehen habe, erfolgte Beschluss Ist dieser Gegenstand in reifliche Erwägung zu ziehen, sind die vorliegenden Kostenanschläge u. Vorausmaße genau durchzusehen, hinsichtlich des vorhandenen Baumateriales die geeignete Nachsicht zu pflegen, und sodann bey nächster Sitzung zur Schlußfaßung zu in Abstimmung zu bringen. No. 2636. & 2638. Note der geistl. Vogtey der St. Michaels Kirche worin hinsichtl. der beantragten Strassenregulirungsarbeiten am Spitalberge resp. Rücksetzung der Kirchenstützmauer zu St. Michel
Protest erhoben wird; dan Vorstellung der Elisabeth Reder Besitzerin der Spitalmühle gegen die beantragte Erhöhung der Steyrbrücke und Straße am Spitalberge. Sind diese beyden Eingaben der wohllöbl. kk. Kreisbehörde im Wege des kk. Bezirksamtes mittelst Bericht zuzuführen. Gaffl Haller Millner Amtman Schriftführer
Protest erhoben wird; dan Vorstellung der Elisabeth Reder Besitzerin der Spi- talmühle gegen die be- antragte Erhöhung der Steyrbrücke und Straße am Spitalberge. Sind diese beyden Eingaben der wohllöbl. kk. Kreisbehör- de im Wege des kk. Bezirks- amtes mittelst Bericht zuzuführen. Gaffl Haller Millner Amtman Schriftführer
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