kk. Bezirksamt mit der Bitte zu leiten, die Adjustirung desselben so wie die Genehmigung bey der kk. Kreisbehörde veranlassen zu wollen. Nro. 788 Armenarzney-Conto vom 1. Quartal 1855 des Apotheker Stigler betreffend das Armeninstitut. Nachdem dieser Conto geprüft u. revidirt worden ist, ist der Betrag von 43 fl 8 1/4 CMz. aus der Armeninstituts Kaßa auszuzahlen, wozu die betreffende Rechnungsführung beauftragt wird. No. 2441 Arzney Conto der Göppl'schen Apothecke vom IV. Quartal 1854 den Armen u. Mild. Vers. Fond betreffend. Bevor diese beiden Rechnungen zur Auszahlung angewiesen werden können, sind dieselben von der geistl. Armeninstituts Vorstehung mitzufertigen, u. der Revision zu unterziehen. Die Kanzley hat die Fertigung u. Revision zu veranlassen, wornach diese Konten der betreffenden Rechgsführung mit dem Auftrage zur Zahlung zuzimitteln sind. No. 2134 do. do. do. vom 3. Quartal 854 Gleiche Erledigung wie vor.
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