kk. Bezirksamt mit der Bitte zu leiten, die Adjustirung desselben so wie die Genehmi- gung bey der kk. Kreisbe- hörde veranlassen zu wol- len. Nro. 788 Armenarzney-Conto vom 1. Quartal 1855 des Apoth- eker Stigler betreffend das Armeninstitut. Nachdem dieser Conto geprüft u. revidirt worden ist, ist der Betrag von 43 fl 8 1/4 CMz. aus der Armeninstituts Kaßa auszuzahlen, wozu die be- treffende Rechnungsführung beauftragt wird. No. 2441 Arzney Conto der Göppl'schen Apothecke vom IV. Quartal 1854 den Armen u. Mild. Vers. Fond betreffend. Bevor diese beiden Rechnun- gen zur Auszahlung an- gewiesen werden können, sind dieselben von der geistl. Armeninstituts Vorstehung mitzufertigen, u. der Revi- sion zu unterziehen. Die Kanzley hat die Fertigung u. Revision zu veranlas- sen, wornach diese Konten der betreffenden Rechgsfüh- rung mit dem Auftrage zur Zahlung zuzimitteln sind. No. 2134 do. do. do. vom 3. Quartal 854 Gleiche Erledigung wie vor.
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