an die löbl. Feuerlöschdirektion in Wien zu senden, gefälligst mitzutheilen, auf welche Weise sie ihre Spritzenschläuche vor Schadhaftigkeit und Verwesung bewahren. Bezüglich der Aufrechthaltung der Feuerlöschordnung sind nach den in angegebenen Motiven sämmtliche Löschgeschäftsdirektoren, Komissäre, Spritzenleiter etc. einzuladen, im hiesig städtischen Rathssaale zur Verständigung u. Übung unausbleiblich zu erscheinen, u. jene, welche sich nicht als tauglich u. befließen bewähren, d.h. brauchbare zu ersetzen. III. Section Nro. 2076 Gesuch des Polizeymann Lindorfer und gütige Besichtigg. des erhaltenen Waffenrockes u. Bestimmung der Tragezeit hiefür. Nachdem Martin Lindorfer einen übertragenen Rock anstatt eines neuen erhalten, so wird demselben die Tragezeit auf nur ein Jahr zugestanden, wovon derselbe so wie R. Rev. Schiefermayr rathschlägig zu verständigen. Nro. 2359 Reisepartikular der Wiener Deputation pr. 141 fl 13 xr C.M. Dem Kaßaamte zur Zahlg.
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