terey über die Verleihung resp. Präsentation des Dr. Josef v. Pflügl'schen u. Altfenzl'schen Stipendi- ums. Sind die innerwähnten 2 Sti- pendien nach Ablauf des Schuljahr 1854/55 neuerdings auszuschreiben, mit der bezeichneten für das Dr. v. Pflügl'schen nur giltigen Bemerkung, daß in Er- manglung der Steyrer auch Linzer Söhne unbe- mittelter Eltern hierauf Anspruch haben, Friedrich Schwarz ist mit Dekret unter Rückschluß seiner Dokumente zu verständi- gen, daß denselben das Adam Pfefferl'sche Stipen- diums mit jährl. 21 fl CMz durch die h. Statthalterey bestättigt u. verliehen, u. die kk. Landeshauptkaße in Linz unter Einem ange- wiesen wurde, das ihm verliehene Stipendium vom Schuljahre 1854/55 an- gefangen, u. zwar die Rate für den I. Semester dieses Schuljahres mit 10 fl 30 xr gegen dessen vom Gymna- sial Direktorat vidirte Quittung sogleich, die wei- teren Semestralraten aber von dem Gymnasial Di- rektor mit der Würdigkeits- bestättigung desselben versehenen Quittung aus dem Handstipendienfond in Linz erfolgt werde. Die Gesuche des Hrn. Haasbaur
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