Ratsprotokoll vom 8. Mai 1855

No. 2234. Anzeige desselben mit der affigirten Kundma- chung, daß über die zur Einsicht der Gemeindeglie- der durch 14 Tage aufge- legenen Rechnungen kei- ne Reklamationen zu Protokoll gegeben wur- den. Nach §. 5 F der a.h. genehmig- ten Gem. Ordnung ist die Prüfung und definitive Er- ledigung der Jahresrech- nung durch den Gemein- derath vorzunehmen; hierwegen wird eine Zusammentretung der Herrn Gem. Räthe Haller, Lech- ner, Millner, Nutzinger, u. v. Koller auf den 21. May d.J. 4 Uhr Nachmittags an- beraumt, u. hat hiezu Hr. Schiefermayr zur Proto- kollsführung u. Ausein- andersetzung der Rechnung selbst gegenüber zu seyn. Betreff der hierauf ein- zuleitenden Repartition u. der hiernach festzuset- zenden Bestimmung, daß dieselbe stets von den ab- gereiften Jahre jeden Jahres abgeheischt werde, ist der Antrag von den Coõnsgliedern an den Ge- meinde Rathe zur Genehmi- gung im Protokolle be- stimmt aufzunehmen, womit die Repartition sonst je- den Jahrs so weit hinaus geschoben wird. Nro. 2313. Dekret der h. kk. Statthal-

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