No. 2234. Anzeige desselben mit der affigirten Kundmachung, daß über die zur Einsicht der Gemeindeglieder durch 14 Tage aufgelegenen Rechnungen keine Reklamationen zu Protokoll gegeben wurden. Nach §. 5 F der a.h. genehmigten Gem. Ordnung ist die Prüfung und definitive Erledigung der Jahresrechnung durch den Gemeinderath vorzunehmen; hierwegen wird eine Zusammentretung der Herrn Gem. Räthe Haller, Lechner, Millner, Nutzinger, u. v. Koller auf den 21. May d.J. 4 Uhr Nachmittags anberaumt, u. hat hiezu Hr. Schiefermayr zur Protokollsführung u. Auseinandersetzung der Rechnung selbst gegenüber zu seyn. Betreff der hierauf einzuleitenden Repartition u. der hiernach festzusetzenden Bestimmung, daß dieselbe stets von den abgereiften Jahre jeden Jahres abgeheischt werde, ist der Antrag von den Coõnsgliedern an den Gemeinde Rathe zur Genehmigung im Protokolle bestimmt aufzunehmen, womit die Repartition sonst jeden Jahrs so weit hinaus geschoben wird. Nro. 2313. Dekret der h. kk. Statthal-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2