Ratsprotokoll vom 2. Mai 1855

Übertrag 130 Stück II. Besondere Laternen mit e. ordinären Lampen mit kleinen Dochten zur Markthütten-Beleuchtung während der 2 Jahrmärkte durch je 15 Tage 28 do. f. ordinäre Lampen mit kleinen Dochten im Innern des Rathhauses, wovon 2 allnächtig durch das gan- ze Jahr und 2 nur zur Winters- zeit Abends zu beleuchten sind 4 do. Summa 162 Stücke Von dem obgenannten 130 öffentlichen Laternen müßen in den monatlich vorgeschriebenen Ta- gen der ganzen Beleuchtung 87 Stücke ganz näch- tig und 43 Stücke bloß halbnächtig erleuchtet seyn, wie dieses ohnehin genau in der Tabelle B ersicht- lich ist. 3. Die Laternen, Lampen Lichtschirme Zilin- der Aufsatzgläser und sonstigen Beleuchtungs- Requisiten werden von den Stadtkommune beygestellt und dem Beleuchtungsbesorgen mit- telst eines eigenen Verzeichnißes commissionell im guten Stande übergeben; und derselbe hat sie auch bey der einstigen Erlöschung des Pachtes in eben dieser Zahl und Beschaffenheit der Stadt wieder zurückzustellen. 4. Die im Laufe der Zeit durch die gewöhnliche Abnützung, oder durch Elementar-Ereigniße und Unglücksfälle nothwendig werdenden Re- paraturen der Laternen und Lampen besorgt ebenfalls die Stadtkommune, und sie übergibt auch dem Beleuchtungsbesorgen für die, in a. und b. bemannten 38 argantischen Lampen alljährlich fünfmahl; nämlich: am 1. November, 1. Jänner, 1. März, 1. May und 1. August neue Zilinder- Aufsatzgläser.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2