Übertrag 130 Stück II. Besondere Laternen mit e. ordinären Lampen mit kleinen Dochten zur Markthütten-Beleuchtung während der 2 Jahrmärkte durch je 15 Tage 28 do. f. ordinäre Lampen mit kleinen Dochten im Innern des Rathhauses, wovon 2 allnächtig durch das ganze Jahr und 2 nur zur Winterszeit Abends zu beleuchten sind 4 do. Summa 162 Stücke Von dem obgenannten 130 öffentlichen Laternen müßen in den monatlich vorgeschriebenen Tagen der ganzen Beleuchtung 87 Stücke ganz nächtig und 43 Stücke bloß halbnächtig erleuchtet seyn, wie dieses ohnehin genau in der Tabelle B ersichtlich ist. 3. Die Laternen, Lampen Lichtschirme Zilinder Aufsatzgläser und sonstigen BeleuchtungsRequisiten werden von den Stadtkommune beygestellt und dem Beleuchtungsbesorgen mittelst eines eigenen Verzeichnißes commissionell im guten Stande übergeben; und derselbe hat sie auch bey der einstigen Erlöschung des Pachtes in eben dieser Zahl und Beschaffenheit der Stadt wieder zurückzustellen. 4. Die im Laufe der Zeit durch die gewöhnliche Abnützung, oder durch Elementar-Ereigniße und Unglücksfälle nothwendig werdenden Reparaturen der Laternen und Lampen besorgt ebenfalls die Stadtkommune, und sie übergibt auch dem Beleuchtungsbesorgen für die, in a. und b. bemannten 38 argantischen Lampen alljährlich fünfmahl; nämlich: am 1. November, 1. Jänner, 1. März, 1. May und 1. August neue ZilinderAufsatzgläser.
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