Pacht=Vertrag Welchen über die künftige Besorgung der Füllung, Aufzündung und Reinigung der Stadtbeleuchtungslaternen von dem Gemeinderathe der Stadt Steyr mit dem gegenwärtigen Rathhaushausmeister und Beleuchtungsbesorgen Michael Gradl auf unbestimmte Dauer geschloßen wird, mit folgenden Bedingungen. 1: Die Besorgung der Stadtbeleuchtung bleibt künftig mit der Stelle eines Rathhaushausmeisters unzertrennlich verbunden; daher wenn die erstere auf eine oder die andere, in diesem Kontrakte bestimmte Art aufhört, gleichzeitig auch die Hausmeisterbestellung erlischt, und die dießfällige Wohnung in Rathhause geräumt werden muß. 2. Die Stadtbeleuchtung, welche Michael Gradl hiermit unter neuen Bedingungen zur künftigen Besorgung übernimmt, wird nach der gegenwärtig ausgeführtem Organisierung laut des in A anliegenden Ausweises umfaßen: I. Stabile öffentliche Laternen, mit a. Argantische Lampen mit 1 Zoll breiten Dochten Glas-Zilinder-Aufsätzen und glänzenden Lichtschirmen 12 Stücke b. Argant Lampen mit 5/8 Zoll breitem Dochten Glas-Zilinder-Aufsätzen und Lichtschirmen 26 do. c. ordinäre Lampen mit breiten Dochten 42 do. d. ordinäre Lampen mit kleinen Dochten 30 do zusammen also 130 Stücke
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