Ratsprotokoll vom 2. Mai 1855

Pachtvertrags Entwurfe C stipulirten Bedingungen wird gemeinderäthlich genehmigt, und der Herrn Gemeinde Vorstand ermächtigt, diesen Pachtvertrag mit Michael Gradl hiernach zu vereinbaren, welcher aber erst nach eingelangter bezirksämtlichen Approbation für die Contrahenten verbindliche Giltigkeit erhält; die nach dem Ausweise A gegenwärtig noch nothwendigen Laternen- und Lampen-Anschaffungen und Umstaltungen sind mit möglichsten Benützung des vorhandenen verwendbaren Materials im Akkordwege auf die billigste Art herzustellen, der, nach der anliegenden Tabelle B in dem II. Milit. Semester 855 nothwendige Rüppsöhl Bedarf ist im Minuendo-Lizitationswege zu schaffen; und dann ist über die ganze Reorganisirung an das k.k. Bezirksamt der anbefohlene Bericht zu erstatten und der Ausweis A in Abschrift anzuschließen. Mit diesem Antrage sind sämtliche Herrn Votanten einverstanden daher Beschluss per unanimia. Nach dem Antrag des Herrn

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