Ratsprotokoll vom 2. Mai 1855

Pachtvertrags Entwurfe C sti- pulirten Bedingungen wird gemeinderäthlich genehmigt, und der Herrn Gemeinde Vor- stand ermächtigt, diesen Pachtver- trag mit Michael Gradl hier- nach zu vereinbaren, welcher aber erst nach eingelangter be- zirksämtlichen Approbation für die Contrahenten verbindliche Gil- tigkeit erhält; die nach dem Aus- weise A gegenwärtig noch noth- wendigen Laternen- und Lam- pen-Anschaffungen und Um- staltungen sind mit möglichsten Benützung des vorhandenen verwendbaren Materials im Akkordwege auf die billigste Art herzustellen, der, nach der anliegenden Tabelle B in dem II. Milit. Semester 855 noth- wendige Rüppsöhl Bedarf ist im Minuendo-Lizitationswege zu schaffen; und dann ist über die ganze Reorganisi- rung an das k.k. Bezirksamt der anbefohlene Bericht zu er- statten und der Ausweis A in Abschrift anzuschließen. Mit diesem Antrage sind sämt- liche Herrn Votanten einver- standen daher Beschluss per unanimia. Nach dem Antrag des Herrn

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