Ratsprotokoll vom 2. Mai 1855

Reinigung den Lampen zu besorgen hätte, aber nicht auch für die Aufzündung und richtige Bren- nung eine Lichter und Reinigung den Laternen verantwortlich wäre; sondern vielmehr die Aufzün- der von den Stadt selbst aufzunehmen, bezahlt, für diese Geschäfte vertragsmäßig verantwortlich gemacht, und unten die besonderen Kontrolle dem betreffen- den Viertelmeister gleich den Nachtwächtern gestellt würden. Endlich 3. daß die ganze Beleuchtung sammt Bey- stellung des Öhlbedarfes in Minuendo Lizitations- wege verpachtet wurde. Ich muß jedoch die erste Art als die zweckmäßigste anerkennen und zur Annahme vorschlagen; trage daher an auf folgendem Beschluß Die in diesem Vortra- ge vorgeschlagen in dem zuliegenden Ausweise A tabellarisch dargestellte, und von einem gemeinderäth- lichen Comite bereits geprüf- te Regulirung der öffent- lichen Stadtbeleuchtung, sammt dem dazu erforderlichen La- ternen und Lampen An- schaffungen, Umänderungen und Versetzungen, sowie auch die künftige pachtweise Übertragung des eigentli- chen Beleuchtungsgeschäftes an den gegenwärtigen Rathhaushausmeister Mi- chael Gradl unter dem im

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