Ratsprotokoll vom 2. Mai 1855

Reinigung den Lampen zu besorgen hätte, aber nicht auch für die Aufzündung und richtige Brennung eine Lichter und Reinigung den Laternen verantwortlich wäre; sondern vielmehr die Aufzünder von den Stadt selbst aufzunehmen, bezahlt, für diese Geschäfte vertragsmäßig verantwortlich gemacht und unten die besonderen Kontrolle dem betreffenden Viertelmeister gleich den Nachtwächtern gestellt würden. Endlich 3. daß die ganze Beleuchtung sammt Beystellung des Öhlbedarfes in Minuendo Lizitationswege verpachtet wurde. Ich muß jedoch die erste Art als die zweckmäßigste anerkennen und zur Annahme vorschlagen; trage daher an auf folgendem Beschluß Die in diesem Vortrage vorgeschlagen in dem zuliegenden Ausweise A tabellarisch dargestellte, und von einem gemeinderäthlichen Comite bereits geprüfte Regulirung der öffentlichen Stadtbeleuchtung, sammt dem dazu erforderlichen Laternen und Lampen Anschaffungen, Umänderungen und Versetzungen, sowie auch die künftige pachtweise Übertragung des eigentlichen Beleuchtungsgeschäftes an den gegenwärtigen Rathhaushausmeister Michael Gradl unt

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