Ratsprotokoll vom 2. Mai 1855

Rathhaus machen muß, kaum wenigen als 1 fl 30 xr CMz für eine ordinäre und von 2 fl für eine argantische pr Jahr wird erhalten können, und dem Hausmeister für die, täglich mehrere Stunden in Anspruch nehmende Besorgung der Dochteinrichtung, Füllung und Reinigung aller Lampen doch auch für eine ordinäre mit villeicht 17 xr und für eine argantische mit 25 xr jährlich zu bezahlen seyn dürfte; so stellt sich heraus, daß hiernach die Besorgung einer ordinären Lampen jährlich im Ganzen 2 fl 23 xr und einer argantischen 3 fl 15 xr sämmtliche 92 ordinären also 222 fl 20 xr und die 38 argantischen 123 fl 30 xr sämmtliche 130 Lampen also 345 fl 50 xr und wenn man für die 28 Jahrmarktlampen und 4 Rathhauslampen noch 4 fl 10 xr dazuschlagen wollte, in runder Summa 350 fl kosten würde, wovon für die Arbeit des Hausmeisters, nämlich die Bedochtung, Füllung und Reinigung den Lampen eine Löhnung von 41 fl 34 xr oder für Einen der 257 Beleuchtungstage circa 10 xr und für einen Aufzünder von circa 12 Laternen jährlich nach deren Gattung beyläufig 20 fl oder für Einen Beleuchtungstag 4 2/3 & entfallen würden. Die permanente jährliche Mehrauslage für die ganze Beleuchtung mit Einschluß des Mehrbedarfes von 1 Ztr. Öhl wurde hiernach 190 bis 200 fl CMz betragen; natürlich die gegenwärtigem Laterne und Lampen Umstaltungs- und Anschaffungskosten eingerechnet. Als eine 2. Art der Beleuchtungsbesorgung kann vorgeschlagen werden, daß der Rathhaushausmeister wohl die Bedochtung, Füllung und

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