vorhanden sind, von Niemand Andere so bequem ausgeführt werden könnte. Nur müßte die Fortdauer der Hausmeister Bedienstung von der pünktlichen Befolgung der Beleuchtungspflichten abhängig gemacht werden, weil dann der drohende Verlust der ersteren, die bey einer jährl. Löhnung von 100 fl CMz freyen Wohnung und Holz doch ein nicht unbedeutendes Bene ist, doch gewiß am meisten zu dem Letzteren anspornen würde. Es müßte auch mit ihm über seine sämmtlichen Verpflichtungen ein förmlicher rechtsverbindlicher Pachtvertrag nach dem Entwurfe C abgeschloßen und er durch selben für jede erwiesene Vernachläßigung verantwortlich und strafbar gemacht werde; dagegen könnte er sich seine Aufzünder, denen er nebst ihm selbst, wenigstens noch 10 zu bestellen und angemeßen zu bezahlen hätte, selbst wählen, und die Stadt dürfte ihm auch für die 38 argantischen Lampen 5 Mahl im Jahre neue Zilindergläser welche in größerem Parthien viel billiger zu bekommen sind, verabfolgen während er die etwa mehr zu Grunde gehendem selbst anzuschaffen hätte. Allein jedenfalls müßten die Beleuchtungsgeschäfte beßer als bisher bezahlt werden; denn sonst könnte man unmöglich verläßliche Besorger und eine genügende Beleuchtung erwarten. Wenn nun angenommen werden muß, daß der Docht einer ordinären Lampe jährlich auf Circa 38 xr und bey einer argantischen mit Einschluß von ein Paar Zilindergläser-Ersätzen auf beyläufig 30 xr zu stehen kommt den Aufzündern, der doch künftig mit der Lampen-Ausnehmung, Aufzündung, Laternen-, Zilinder- und Reflektoren-Putzung bey circa 12 Stucken täglich wenigstens 2 Stunden beschäftigt seyn, und auch nach dem, oft weitere Weg ins
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