Ratsprotokoll vom 2. Mai 1855

die Brennung so vielen Lampen nach Mittemacht, wo bereits alle Gasthäuser geschloßen seyn müßen, und überhaupt äußerst selten sich noch Jemand auf der Gasse befindet, auf ganz ebenen und gar kein Hinderniß darbiethenden Wegen ohnehin nur eine wahre Öhlverschwendung wäre. Durch diese Maßregel und eine sehr genaue, auf die wirkliche Nachtlänge und Monobeleuchtung in jedem Monathe sich gründende Berechnung der Beleuchtungszeit und des entsprechenden Öhlbedarfes jeder Lampe, war es laut des Ausweises B möglich, das erforderliche Öhlquantum derart zu beschränken, daß ungeachtet den großen Vermehrung der Lampen und starken Vergrößerung des Lichtes, doch jährlich nur um einem Einzigen Zentner Rüpsöhl mehr, als bisher, nämlich im Ganzen, mit Einschluß den 28 Jahrmarkts- und 4 Rathhauslampen, 4399 ℔ erforderlich seyn werden. IV. Bedienung der Lampen. Die Bedochtung, Öhlfüllung, Aufzündung der Lampen und Reinigung der ganzem Laternen sind natürlich das Wichtigste den ganzen Betrachtung, denn wenn diese Geschäfte schlecht besorgt werden können erfahrungsgemäß auch die besten argantischen Lampen und zierlichsten Laternen nicht entsprechen. Es müßen daher dieselben vor Allem genau und fest bestimmt, und muß zugleich ein Modus ausgemittelt werden, bey welchem denen genügende Besorgung am Sichersten erwartet werden kann. Es kann nähmlich: 1. Die Besorgung den ganzen Beleuchtung mit Ausnahme der Öhllieferung, wie bisher, dem RathhausHausmeister übertragen werden, weil dieselbe da im Rathhause ohnehin die Wage, und die Lampen Füllungs- und Reinigungs-Lokalitäten

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