Ratsprotokoll vom 2. Mai 1855

die Brennung so vielen Lampen nach Mittemacht, wo bereits alle Gasthäuser geschloßen seyn müßen, und überhaupt äußerst selten sich noch Jemand auf der Gasse befindet, auf ganz ebenen und gar kein Hinder- niß darbiethenden Wegen ohnehin nur eine wahre Öhlverschwendung wäre. Durch diese Maßregel und eine sehr genaue, auf die wirkliche Nachtlänge und Monobeleuchtung in je- dem Monathe sich gründende Berechnung der Beleuch- tungszeit und des entsprechenden Öhlbedarfes jeder Lampe, war es laut des Ausweises B möglich, das er- forderliche Öhlquantum derart zu beschränken, daß ungeachtet den großen Vermehrung der Lam- pen und starken Vergrößerung des Lichtes, doch jähr- lich nur um einem Einzigen Zentner Rüpsöhl mehr, als bisher, nämlich im Ganzen, mit Einschluß den 28 Jahrmarkts- und 4 Rathhauslampen, 4399 ℔ er- forderlich seyn werden. IV. Bedienung der Lampen. Die Bedochtung, Öhlfüllung, Aufzündung der Lampen und Reinigung der ganzem Laternen sind natürlich das Wichtigste den ganzen Betrachtung, denn wenn diese Geschäfte schlecht besorgt werden können erfahrungs- gemäß auch die besten argantischen Lampen und zierlichsten Laternen nicht entsprechen. Es müßen daher dieselben vor Allem genau und fest bestimmt, und muß zugleich ein Modus ausgemit- telt werden, bey welchem denen genügende Besor- gung am Sichersten erwartet werden kann. Es kann nähmlich: 1. Die Besorgung den ganzen Beleuchtung mit Aus- nahme der Öhllieferung, wie bisher, dem Rathhaus- Hausmeister übertragen werden, weil dieselbe da im Rathhause ohnehin die Wage, und die Lam- pen Füllungs- und Reinigungs-Lokalitäten

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