Ratsprotokoll vom 2. Mai 1855

des Stadtplatzes, dann dem Hause No. 4 an der Ennsbrücke und an der Neubrücke sind bereits 6 neue große viereckige, argantische Laternen mit Reflektoren angeschafft; und für die übrigen 32 argantischen Lampen, sollen die ohnehin vorhandenen 18 minderen Laternen verordnet werden, aber mit gutem Luftzuge und entsprechenden Lichtreflecktoren versehen, und die noch abgängigen 14 Stücke angeschaft werden, wozu ohnehin nach mehrere verwendbare Blechgestelle vorhanden sind. Für die 92 ordinären Lampen sind ohnehin noch alte viereckige Laternen mehr als genug vorhanden; daher nur einige Umstaltungen und Reparaturen vorgenommen, und die schlechtesten und unzweckmäßigsten ausgeschieden zu werden brauchen. Alle Laternen sollen mit fortlaufenden, dem Ausweise A entsprechenden Nummern versehen werden. III. Öhlbedarf. Diesen soll jedenfalls wie bisher, auch künftig wieder im Wege den Minuendo Lizitation beygeschafft werden. Allein die sehr bedeutende Vermehrung der Lampen, besonders den argantischen, würde aber ein zu großes, der Stadt unerschwingliches Öhlquantum einfordern, wenn nicht für die Lampen auf ungefährlichen und minderwichtigen Punkten eine nur halbnächtige Beleuchtung, nämlich bis 12 Uhr Mitter nacht bestimmt würde. Und diese Einführung, welche vor der Gasbeleuchtung auch in Wien und Gratz bestand, kann gewiß keinem Anstande unterliegen, besonders da selbe nur sehr mäßig, nähmlich bloß für den dritten Theil der ganzen Lampen Summe angewendet werden soll; und weil

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