beyden Brücken, als dem frequentesten Punkte der Stadt, dann am Stadtplatze; b. argantische mit 5/8 Zoll breiten Dochten für die Laternen im Grünmarkte, in den Enge, an dem Brückenköpfen, auf den Brücken und an den Concentrirungs-Punkten den frequentesten Gaßen in den Vorstädten. Sämtliche argantische Lampen sollen mit Zilinder-Aufsatzgläsern versehen werden. c. Ordinäre Lampen mit breiten Dochten für die Laternen den Hauptstraßen oder sonst wichtigeren und gefährlicheren Punkte den Vorstädte; et ordinäre Lampen mit kleinen Dochten für die Nebenposten und äußersten Teile den Vorstadt. Die passenden Aufstellungspunkte für alle diese Lampen wurden nach reiflicher commissioneller Prüfung ausgemittelt und in dem Ausweise A bezeichnet; wornach künftig: 12 argantische Lampen mit 1 Zoll breiten Dochten 26 solche Lampen mit 5/8 Zoll breiten Dochten 42 ordinäre Lampen mit breiten Dochten 50 solche Lampen mit kleinen Dochten zusammen also 130 öffentliche Lampen auf Kosten der Stadtkommune zu betrachten wären; was gegen den früheren Bestand: bey dem argantischen Lampen die sehr nahmhafte Vermehrung von 18 Stücken, und bey dem ordinären mit breiten Dochten von 4 Stücken, bey dem ordinären mit kleinen Dochten aber eine Verminderung von 5 Stücken; im Ganzen also eine Vermehrung von 17 Lampen ergiebt. Außerdem sind auch 18 Versetzungen auf passendere Standpunkte beantragt. II. Gattung den Laternen Für die argantischem Lampen auf dem 4 Hauptpunkten
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