Ratsprotokoll vom 2. Mai 1855

jedenfalls sehr vortheilhaft verwendet werden können. 6. Daß die Aufstellungspunkte vielen Laternen sehr unzweckmäßig gewählt, manche frequente Punkte nicht mit der entsprechenden Laternen Gattung berücksichtigt waren, während wieder an vielen eine bloß halbnächtige Beleuchtung vollkommen genügen wurde. 7. Daß besonders die Bedienung, nähmlich Füllung, Aufzündung und Reinigung der Lampen fast ganz der Willkühr des Bedienungspersonals überlaßen, also natürlich sehr unverläßlich und ungenügend aber auch die Bezahlung für diese wichtigen Arbeitten viel zu gering sey; indem bisher nur ein jährliches Pauschabe zu 200 fl CMz bezahlt wurde, wovon wenigstens 70 fl auf die Kosten der Dochte entfielen, und für die Dochteinrichtung, Füllung und Reinigung von 113 Lampen und Bezahlung von 11 Aufzündern nur 129 fl übrig blieben, also für Eine Laterne durchschnittlich 1 fl 8 xr, und wo ein Aufzünder nur 1 fl pr Lampe, also den Ganzen etwa 12 fl erhielt. Auf diese genommenen untrüglichen Erfahrungen gestützt, wurde nur die Reorganisierung den städtischen öffentl. Beleuchtung in Angriff genommen, und dabey die Befriedigung des unabweislichen Bedürfnißes sowie die möglichste Schonung der ungenügenden stätischen Einkünfte gleich im Auge behalten. Diese Organisierung wäre also nach folgenden Grundsätzen auszuführen. I. Gattung und Zahl den Lampen. Es solten künftig nur 4 Gattungen Lampen verwundet werden nämlich a. argantische mit 1 Zoll breitem Dochten für die Laternen am Göppl Apothekerhause zwischen

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