Ratsprotokoll vom 2. Mai 1855

No. 5954. Dekret des k.k. Bezirksamtes Steyr v. 24. Dezbr. 854 Z. 2294 womit die Unzulänglichkeit der öffentlichen Stadtbeleuchtung gerügt wird eine Regulirung derselben anbefohlen ist. Nachdem nun bereits die bisher bestandenen Laternen, so wie auch die paßenden Punkte für deren künftige Aufstellung genau erhoben, die für die verschiedenem Lampengattungen und Zeiten erforderlichen Öhlquantitäten sicher ausgemittelth und verschiedene Probebeleuchtungen mit neuem und verbesserten Laternen abgehalten sind, endlich auch die bezirksämtlich anbefohlene Vermehrung und Verbeßerung der Laternen in der Stadt und auf den Brücken ausgeführt ist; so wird nun die Art der definitiven Organisierung der ganzem Stadtbeleuchtung gemeinderätlich zu beschließen seyn. Daher Vortrag Mit Dekret des k.k. Bezirksamtes v. 24. Dezember Z. 2294. wurde die hiesige Stadtbeleuchtung als mangelhaft erklärt, die sogleiche Umänderung, Verbesserung und theilweise Versetzung der bestehenden Laternen und Aufstellung von 8 neuem vorläufig in den Ortschaft Stadt, am Brückenkopfe in der Vorstadt Steyrdorf und auf den Neubrücke anbefohlen, und bemerkt, daß die Revision und Verbeßerung der Betrachtung auch in dem Vorstädten nachfolgen müße. Um nun diesem Auftrage zu entsprechen, und da wirklich das Licht in den Laternen besonders in den organtischen dem verwendeten großen

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