Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 2. Mai 1855 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Sitzungs Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 2.ten May 855 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herrn Gemeinderäthe Nutzinger, Wittigschlager, Eysn, Anton Heindl, Schwingenschuß, Krenklmüllner, Edelbaur, Vögerl, Lechner, Haller, Woisetschläger, Mill- ner. Abwesende. Herr Gemeinderath Vogl, u. Haratzmüller haben sich entschuldigt. Gem. Räthe Mich. Heindl, v. Jäger, v. Koller, Seidl, Stigler. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 17 t v.Mts. wurde vorgelesen und angenommen. Herr Bürgermeister trägt vor: Das Resultat der unter- nommenen Reise mit ei- nigen Herrn Gemeinde- räthen nach Wien in Betreff der Inbetracht- nahme der Eisenindustrie in Steyr bey dem projek- tirten Bau der Staatsei- senbahn von Wien Donau aufwärts. Wird zur befriedigenden Wissenschaft genommen. No. 1980. Präsidialdekret der kk. Kreis- behörde mit dem Erlaße des Ministers des Innern, daß Sr. k.k. apost. Majestät die überreichte Glückwunsch Adreße der Stadt Steyr und Anlaß der glücklich er- folgten Ihrer Majestät
Sitzungs Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 2.ten May 855 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herrn Gemeinderäthe Nutzinger, Wittigschlager, Eysn, Anton Heindl, Schwingenschuß, Krenklmüllner, Edelbaur, Vögerl, Lechner, Haller, Woisetschläger, Millner. Abwesende. Herr Gemeinderath Vogl, u. Haratzmüller haben sich entschuldigt. Gem. Räthe Mich. Heindl, v. Jäger, v. Koller, Seidl, Stigler. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 17 t v.Mts. wurde vorgelesen und angenommen. Herr Bürgermeister trägt vor: Das Resultat der unternommenen Reise mit einigen Herrn Gemeinderäthen nach Wien in Betreff der Inbetrachtnahme der Eisenindustrie in Steyr bey dem projektirten Bau der Staatseisenbahn von Wien Donau aufwärts. Wird zur befriedigenden Wissenschaft genommen. No. 1980. Präsidialdekret der kk. Kreisbehörde mit dem Erlaße des Ministers des Innern, daß Sr. k.k. apost. Majestät die überreichte Glückwunsch Adreße der Stadt Steyr und Anlaß der glücklich erfolgten Ihrer Majestät
wohlgefällig zur Kenntniß. genommen habe. Wird zur angenehmen Wissenschaft genommen. No. 2125. Dekret des k.k. Bezirksamtes mit der Statthaltereybewilligung zu theatralischen Vorstellungen für Karl Stoll, während der Winter Saison 1855/56. Dem Polizeyamte zur Vormerkung, u. Hinausgabe der Statthalterey bewilligung an Karl Stoll. No. 2147. Dekret des kk. Bezirksamtes mit dem kreisbehördlichen Erlaß, womit in Betreff des günstigen Erfolges der Sammlung für invalide Krieger Oberösterreichs die Anerkennung ausgesprochen wird. Zur Wissenschaft. No. 2191. Dekret der h. kk. Statthalterey pto Äußerung in Betreff der Besetzung der Wolfgang Pfefferl' schen Stipendien à pr 55 fl. Im Einverständniße des Gemeinderathes ist die Äußerung für 2 Stiftplätze zu den gegebenen Präsentations-Rechte an die h. Statthalterey berichtlich zu erstatten. Herr Gemeinderath Vögerl erinnert, daß die Theres Huber, für welche nach dem vorgelesenen Sitzungsprotokoll 26 fl 32 1/4 xr CMz Verpflegsgebühr rückständig
wohlgefällig zur Kenntniß. genommen habe. Wird zur angenehmen Wissenschaft genommen. No. 2125. Dekret des k.k. Bezirksamtes mit der Statthaltereybe- willigung zu theatralischen Vorstellungen für Karl Stoll, während der Winter Saison 1855/56. Dem Polizeyamte zur Vor- merkung, u. Hinausga- be der Statthalterey be- willigung an Karl Stoll. No. 2147. Dekret des kk. Bezirksam- tes mit dem kreisbehörd- lichen Erlaß, womit in Betreff des günstigen Erfolges der Sammlung für invalide Krieger Ober- österreichs die Anerkennung ausgesprochen wird. Zur Wissenschaft. No. 2191. Dekret der h. kk. Statthalte- rey pto Äußerung in Betreff der Besetzung der Wolfgang Pfefferl' schen Stipendien à pr 55 fl. Im Einverständniße des Gemeinderathes ist die Äußerung für 2 Stift- plätze zu den gegebenen Präsentations-Rechte an die h. Statthalterey bericht- lich zu erstatten. Herr Gemeinderath Vögerl erinnert, daß die Theres Huber, für welche nach dem vorgelesenen Sitzungs- protokoll 26 fl 32 1/4 xr CMz Ver- pflegsgebühr rückständig
sind, u. worum und Auf- laßung angesucht wurde, in der Sparrkaßa Geld anliegend habe, daher zahlungsfähig sey. Ist wegen Zahlung dieses Restes an 26 fl 32 xr CMz Theresia Huber aufzufordern. I. Section No. 2017. Sign. des kk. Bezirksamtes mit dem Gesuche des Rom. Jäger v. Waldau, welchem pto Enthebung von der Gemeinderathsstelle keine Folge gegeben wurde. Ist Herr Roman Jäger v. Waldau von diesem Er- laße in Erledigung seines Gesuches mit Intim. Dekret in dem Anhange der Nach- achtung zu verständigen. No. 2052. Dekret des kk. Bezirksamtes Steyr v. 21ten Apr. 855 Z. 3212 mit dem die Rekurse des Joachim Winternitz an die Kreisbehörde, wegen verweigerter Aufent- haltsbewilligung für seine Mutter Erster Winter- nitz Hausierersgattin. Dem kk. Bezirksamte rück- zuschließen mit Bericht. No. 1962. Dekret des k.k. Bezirksamtes mit der abweisl. Entschei- dung pto Ehebewilligung zur Zustellung an Josef Schäffl. Wird zur Wissenschaft ge- nommen, ist eine Abschrift zurück zu behalten, u. dem Josef Schäffl zuzustellen. No. 2059. Das Polizeyamt bittet um Auszahlung der vorgeschrie- benen Belohnung an die
sind, u. worum und Auflaßung angesucht wurde, in der Sparrkaßa Geld anliegend habe, daher zahlungsfähig sey. Ist wegen Zahlung dieses Restes an 26 fl 32 xr CMz Theresia Huber aufzufordern. I. Section No. 2017. Sign. des kk. Bezirksamtes mit dem Gesuche des Rom. Jäger v. Waldau, welchem pto Enthebung von der Gemeinderathsstelle keine Folge gegeben wurde. Ist Herr Roman Jäger v. Waldau von diesem Erlaße in Erledigung seines Gesuches mit Intim. Dekret in dem Anhange der Nachachtung zu verständigen. No. 2052. Dekret des kk. Bezirksamtes Steyr v. 21ten Apr. 855 Z. 3212 mit dem die Rekurse des Joachim Winternitz an die Kreisbehörde, wegen verweigerter Aufenthaltsbewilligung für seine Mutter Erster Winternitz Hausierersgattin. Dem kk. Bezirksamte rückzuschließen mit Bericht. No. 1962. Dekret des k.k. Bezirksamtes mit der abweisl. Entscheidung pto Ehebewilligung zur Zustellung an Josef Schäffl. Wird zur Wissenschaft genommen, ist eine Abschrift zurück zu behalten, u. dem Josef Schäffl zuzustellen. No. 2059. Das Polizeyamt bittet um Auszahlung der vorgeschriebenen Belohnung an die
Fleischbeschauer u. Kurschmiede für untersuchte Übertretungsfälle. Erhält das Kassaamt den Auftrag, den ämtlich bestellten Fleischbeschauern u. Kurschmieden für ihre koõnelle Dienstleistung nach §. 13. der FleischbeschauOrdnung für die Stadt Steyr u. zwar den Fleischbeschauer Josef Popp für 2 mal 1 fl 30 xr CMz, dem Franz Wittigschlager für einmal mit 45 xr CMz dem Kurschmiede Eppinger für 3 mal mit 2 fl 15 xr CMz u. dem Kurschmid Anton Reisinger für 1 mal mit 45 xr CMz aus der hiesigen Stadtkaßa gegen vorgeschriebene Quittung auszubezahlen, wovon dieselben u. das Kassaamt rathschlägig zu verständigen. IV. Section. No. 1824. Anzeige der Stadtschullehrer wegen Anschaffung des Holzbedarfes für den Winter 1855/56. Ist die Verlautbarung behufs der minuendo Versteigerung u. s. Z. Lizitation unter Anzeige anher einzuleiten. No. 1532. Gesuch der Anna M. Seylinger um Gestattung des inwohnungsweisen Aufenthalts. Da der nach dem a.h. genehmigten Gemeindestatut im §. vorgeschriebene Erwerb zur Erlangung des
Fleischbeschauer u. Kurschmie- de für untersuchte Über- tretungsfälle. Erhält das Kassaamt den Auftrag, den ämtlich be- stellten Fleischbeschauern u. Kurschmieden für ihre koõnelle Dienstleistung nach §. 13. der Fleischbeschau- Ordnung für die Stadt Steyr u. zwar den Fleischbe- schauer Josef Popp für 2 mal 1 fl 30 xr CMz, dem Franz Wittigschlager für ein- mal mit 45 xr CMz dem Kur- schmiede Eppinger für 3 mal mit 2 fl 15 xr CMz u. dem Kurschmid Anton Reisin- ger für 1 mal mit 45 xr CMz aus der hiesigen Stadt- kaßa gegen vorgeschrie- bene Quittung auszu- bezahlen, wovon dieselben u. das Kassaamt rath- schlägig zu verständigen. IV. Section. No. 1824. Anzeige der Stadtschulleh- rer wegen Anschaffung des Holzbedarfes für den Winter 1855/56. Ist die Verlautbarung behufs der minuendo Ver- steigerung u. s. Z. Lizita- tion unter Anzeige an- her einzuleiten. No. 1532. Gesuch der Anna M. Seylin- ger um Gestattung des inwohnungsweisen Auf- enthalts. Da der nach dem a.h. geneh- migten Gemeindestatut im §. vorgeschriebene Erwerb zur Erlangung des
zeitweiligen Aufenthaltes im Gesuche der Bittstelle- rin jeder gründlichen Nachweisung entbehrt, u. auch der angeschloßene Heimathschein bereits er- loschen ist, so kann dem Gesuche nicht Folge ge- geben werden. No. 2077. Bericht des Bauverwal- ter Millner über die noth- wendige Herstellung des Steinpflasters in der Kirchengaße. Ist auf den 7ten d.Mts. um 3 Uhr Nachmittags ein Au- genschein abzuhalten, wo- zu die Herrn Gemeinderäthe Millner, Wittigschlager, Eysn, Nutzinger, Pflaste- rer Hefner einzuladen sind. Nro. 2194. Dekret des kk. Bezirksamtes wornach infolge kreisämtl. Intim. wegen Vorlage des Entwurfes des Ver- trages der Stadtgemeinde Steyr wegen unentgeld- licher Überlaßung des Excöll. Gebäudes zu Ju- stizzwecken am 8ten May eine Coõn abgehalten wird. Sind die bezüglichen Akten zu sammeln, u. zur Coõn am 8 May 8 1/2 Uhr die Herrn Gem. Räthe Nutzinger, Wittig- schlager u. Millner einzu- laden. No. 2192. Dekret des kk. Bezirks- amt pto Begehung der Sierningerstraße. Haben die Herr Gem. Räthe Wittigschlager, Millner, Haratzmüller, Nutzinger
zeitweiligen Aufenthaltes im Gesuche der Bittstellerin jeder gründlichen Nachweisung entbehrt, u. auch der angeschloßene Heimathschein bereits erloschen ist, so kann dem Gesuche nicht Folge gegeben werden. No. 2077. Bericht des Bauverwalter Millner über die nothwendige Herstellung des Steinpflasters in der Kirchengaße. Ist auf den 7ten d.Mts. um 3 Uhr Nachmittags ein Augenschein abzuhalten, wozu die Herrn Gemeinderäthe Millner, Wittigschlager, Eysn, Nutzinger, Pflasterer Hefner einzuladen sind. Nro. 2194. Dekret des kk. Bezirksamtes wornach infolge kreisämtl. Intim. wegen Vorlage des Entwurfes des Vertrages der Stadtgemeinde Steyr wegen unentgeldlicher Überlaßung des Excöll. Gebäudes zu Justizzwecken am 8ten May eine Coõn abgehalten wird. Sind die bezüglichen Akten zu sammeln, u. zur Coõn am 8 May 8 1/2 Uhr die Herrn Gem. Räthe Nutzinger, Wittigschlager u. Millner einzuladen. No. 2192. Dekret des kk. Bezirksamt pto Begehung der Sierningerstraße. Haben die Herr Gem. Räthe Wittigschlager, Millner, Haratzmüller, Nutzinger
u. Willner am 4ten May d.J. zu erscheinen. No. 2029. Accordprotokoll über die Minuendo Versteigerung wegen Beistellung des zur Stadtbeleuchtung im III. u. IV. Quartal 855 erforderlichen Rübsöhles. Der Mindestanboth des Herrn J. Gottwald, den Ztr. Rübsöhl zu 44 fl 12 xr CMz zu liefern, wird hiermit genehmigt, wovon derselbe unter Bekanntgabe des monathlichen Bedarfes rathschlägig zu verständigen. No. 2105. Protokoll mit Mich. Samsegger in Betreff der von dem Pächter der Fleischbank No. 16 Franz Wegscheider beantragten Ausbrechung eines Fensters in das Öhlberggaßl. Die Ausbrechung des beantragten Fensters in der Fleischbank No. 16 im Öhlberg unterliegt unter genauer Zuhaltung der in dem Augenscheinsprotokolle ad No. 1202 gestellte Bedingungen keinem Anstand, wovon Hr. Franz Wegscheider rathschlägig zu verständigen. No. 2044. Protokoll mit Karl Gutbruner pto Übernahme des Straßenerweiterungsbaues beim Geistberger'schen Hause in Ennsdorf. Ist diese Herstellung im Lizitationswege zu veranlaßen, und wird zur Vornahme der Versteigung, der 4ten d.Mts. um 8 Uhr vormittags bestimmt, wozu die Hrn. Gemeinderäthe Nutzinger u. Wittigschläger, dann die Bau-
u. Willner am 4ten May d.J. zu erscheinen. No. 2029. Accordprotokoll über die Minuendo Versteigerung we- gen Beistellung des zur Stadtbeleuchtung im III. u. IV. Quartal 855 erforderlichen Rübsöhles. Der Mindestanboth des Herrn J. Gottwald, den Ztr. Rübsöhl zu 44 fl 12 xr CMz zu liefern, wird hiermit genehmigt, wovon derselbe unter Bekanntga- be des monathlichen Bedar- fes rathschlägig zu verständigen. No. 2105. Protokoll mit Mich. Samseg- ger in Betreff der von dem Pächter der Fleischbank No. 16 Franz Wegscheider bean- tragten Ausbrechung ei- nes Fensters in das Öhlberggaßl. Die Ausbrechung des bean- tragten Fensters in der Fleischbank No. 16 im Öhlberg unterliegt unter genauer Zuhaltung der in dem Augen- scheinsprotokolle ad No. 1202 gestellte Bedingungen kei- nem Anstand, wovon Hr. Franz Wegscheider rathschlä- gig zu verständigen. No. 2044. Protokoll mit Karl Gut- bruner pto Übernahme des Straßenerweiterungsbaues beim Geistberger'schen Hause in Ennsdorf. Ist diese Herstellung im Lizitationswege zu veran- laßen, und wird zur Vornahme der Versteigung, der 4ten d.Mts. um 8 Uhr vormit- tags bestimmt, wozu die Hrn. Gemeinderäthe Nutzinger u. Wittigschläger, dann die Bau-
verständigen Benninger J. Gut- bruner einzuladen sind. No. 2031. R.R. Schiefermayr erstat- tet einen Vorschlag wegen der Marktgebühreneinhe- bung von den gesperr- ten Ständen. Da es für die Stadtkassa je- denfalls vortheilhafter ist, wenn die Besitzer von geschloßenen Ständen ih- re Feilhaltungsgebühr von dem Flächenmaße zu entrichten haben, so wird der ingestellte Antrag wegen Einhebung der Marktgebühren von den gesperrten Stunden nach dem Flächeninhalte ge- nehmigt, u. erhält der Kanzellist Amtmann den Auftrag, unter Zuzug des Bauamtsschafner Weiß die Verzeichnung u. Ver- messung der geschlosse- nen Stände behufs der Gebührenbemessung vorzunehmen, u. ehestens anher vorzulegen. V. Section. No. 2045. Relation des Distr. Aktuar Willner über den Ge- schäftsbetrieb mehrer Gewerbtreiber. Sind vorerst die Genannten auf Grund dieser Erhebun- gen protokollarisch einzu- vernehmen, u. bey Bachner u. Riedl die Berechtigungs- urkunden abzuverlangen. No. 2074. Protokoll mit Mart. Köstlin- ger, Eßig u. Brantweiner- zeuger über die Publikation des bezirksämtl. Erlaßes vom
verständigen Benninger J. Gutbruner einzuladen sind. No. 2031. R.R. Schiefermayr erstattet einen Vorschlag wegen der Marktgebühreneinhebung von den gesperrten Ständen. Da es für die Stadtkassa jedenfalls vortheilhafter ist, wenn die Besitzer von geschloßenen Ständen ihre Feilhaltungsgebühr von dem Flächenmaße zu entrichten haben, so wird der ingestellte Antrag wegen Einhebung der Marktgebühren von den gesperrten Stunden nach dem Flächeninhalte genehmigt, u. erhält der Kanzellist Amtmann den Auftrag, unter Zuzug des Bauamtsschafner Weiß die Verzeichnung u. Vermessung der geschlossenen Stände behufs der Gebührenbemessung vorzunehmen, u. ehestens anher vorzulegen. V. Section. No. 2045. Relation des Distr. Aktuar Willner über den Geschäftsbetrieb mehrer Gewerbtreiber. Sind vorerst die Genannten auf Grund dieser Erhebungen protokollarisch einzuvernehmen, u. bey Bachner u. Riedl die Berechtigungsurkunden abzuverlangen. No. 2074. Protokoll mit Mart. Köstlinger, Eßig u. Brantweinerzeuger über die Publikation des bezirksämtl. Erlaßes vom
v. 29 März d.J. Z. 2816. Zur Wissenschaft, und dem Polizeyamte zur Evidenzhaltung auf Rubrum zuzustellen. No. 1944. Protokoll mit Joh. Gruber u. Joh. Frauneder pto fortgesetzter Brantweinwinkelschank des Martin Köstlinger. Wird unter Bezugnahme des Berichtes v. 13. Febr d.J. 693 dem kk Bezirksamte vorgelegt. No. 1999. Indors. des kk. Bezirksamtes pto Äußerung über die Erwerbsteuererklärung des Simon Pölzl. Sind hierüber die gleichnahmigen Gewerbsgenoßen kurz zu Protokoll zu nehmen, wobey auf den bisher wahrgenommenen Geschäftsbetrieb Rücksicht zu nehmen ist. No. 2018. Dekret des kk. Bezirksamtes in Betreff der Gewerbsstörung des Michael Ruttensteiner. Das Polizeyamt hat den Gewerbstörer vorzuladen, u. denselben im Sinne dieses Erlaßes strengstens mit dem Beisatze zu verwarnen, daß vor Erhalt einer Bewilligung der unerlaubte Betrieb zur weiteren Anzeige gebracht würde. No. 2005. Indors. do. pto Äußerung über das Gesuch des Josef Riener um Erwirkung eines Erwerbsteuerscheines zum Sägefeilen. Wird einverständlich mit dem Gemeinderathe keinem Anstande unterliegend dem kk. Bezirksamte rückgeschloßen. No. 1998. Indors. des kk. Bezirksamtes pto
v. 29 März d.J. Z. 2816. Zur Wissenschaft, und dem Polizeyamte zur Evidenz- haltung auf Rubrum zuzustellen. No. 1944. Protokoll mit Joh. Gruber u. Joh. Frauneder pto fort- gesetzter Brantweinwin- kelschank des Martin Köstlinger. Wird unter Bezugnahme des Berichtes v. 13. Febr d.J. 693 dem kk Bezirksamte vorgelegt. No. 1999. Indors. des kk. Bezirksamtes pto Äußerung über die Erwerb- steuererklärung des Simon Pölzl. Sind hierüber die gleichnah- migen Gewerbsgenoßen kurz zu Protokoll zu neh- men, wobey auf den bisher wahrgenommenen Geschäfts- betrieb Rücksicht zu nehmen ist. No. 2018. Dekret des kk. Bezirksamtes in Betreff der Gewerbsstörung des Michael Ruttensteiner. Das Polizeyamt hat den Ge- werbstörer vorzuladen, u. denselben im Sinne dieses Er- laßes strengstens mit dem Beisatze zu verwarnen, daß vor Erhalt einer Be- willigung der unerlaubte Betrieb zur weiteren An- zeige gebracht würde. No. 2005. Indors. do. pto Äußerung über das Gesuch des Josef Riener um Erwirkung ei- nes Erwerbsteuerscheines zum Sägefeilen. Wird einverständlich mit dem Gemeinderathe keinem An- stande unterliegend dem kk. Bezirksamte rückgeschloßen. No. 1998. Indors. des kk. Bezirksamtes pto
Vernehmung des Anton Baum- gartner bezüglich seinem Erwerbsteuer Minderungsgesuche. Ist im Sinne des kreisämtl. Erlaßes vom 31/3 der Bittstel- ler zu Protokoll zu nehmen. No. 1997. Indors: des kk. Bezirksamtes pto Erhebung u. näherer Begründung zu dem Erwerb- steuerminderungsgesuche des Math. Gausterer. In Befolgung dieses Erlaßes ist das bezügliche Gutachten des Hrn. Vorstehers des Han- delsstandes einzuhohlen. No. 1989. Dekret des kk. Bezirksamtes pcto Vorlage der Verleihungs Dekr. über das dem G. Hu- binger u. Josef Kemethmül- ler ad personam verliehe- ne Lohnkutschergewerbe. Dem Vollzugsbureau mit der Weisung, die fraglichen Bescheide von den genannten Partheyen abzuverlangen, u. die sämmtl. Verhandlungs- akten dem Bezirksamte zur Reassumirung zu überreichen. No. 1968. Dekret desselben, daß dem Karl Aufischer der Littr. C Waarenhandel bewilliget worden sey. Zur Wissenschaft, u. das in- liegende Dekret dem Karl Aufischer unter Aushändi- gung seiner Beilagen, so- wie der Hrn. Vorsteher des Handelsstandes mittelst Int. Dekrets zu verständigen. No. 1967. Inders. des kk. Bezirksamtes pto Vorlage mehrerer Nach- weisungen zu dem Gesuche des Georg Frisch pto Erlangung einer Fliegenschützgerechtsame. Von diesem Erlaße ist ad 1 der
Vernehmung des Anton Baumgartner bezüglich seinem Erwerbsteuer Minderungs gesuche. Ist im Sinne des kreisämtl. Erlaßes vom 31/3 der Bittsteller zu Protokoll zu nehmen. No. 1997. Indors: des kk. Bezirksamtes pto Erhebung u. näherer Begründung zu dem Erwerbsteuerminderungsgesuche des Math. Gausterer. In Befolgung dieses Erlaßes ist das bezügliche Gutachten des Hrn. Vorstehers des Handelsstandes einzuhohlen. No. 1989. Dekret des kk. Bezirksamtes pcto Vorlage der Verleihungs Dekr. über das dem G. Hubinger u. Josef Kemethmüller ad personam verliehene Lohnkutschergewerbe. Dem Vollzugsbureau mit der Weisung, die fraglichen Bescheide von den genannten Partheyen abzuverlangen, u. die sämmtl. Verhandlungsakten dem Bezirksamte zur Reassumirung zu überreichen. No. 1968. Dekret desselben, daß dem Karl Aufischer der Littr. C Waarenhandel bewilliget worden sey. Zur Wissenschaft, u. das inliegende Dekret dem Karl Aufischer unter Aushändigung seiner Beilagen, sowie der Hrn. Vorsteher des Handelsstandes mittelst Int. Dekrets zu verständigen. No. 1967. Inders. des kk. Bezirksamtes pto Vorlage mehrerer Nachweisungen zu dem Gesuche des Georg Frisch pto Erlangung einer Fliegenschützgerechtsame. Von diesem Erlaße ist ad 1 der
Besitzer des Hauses No 191 mit Intim: Dekr. zu verständigen, u. hat das Vollzugsbureau die aktenmäßige Nachweisung unter Anschluß des Tariffs der Holz- u Ländordnung vor zulegen. No. 646. Gesuch des Mich. Peter der pto Umschreibung der Erwerbsteuerscheine. Dem kk Bezirksamte vorzulegen mit Bericht. N° 1867. Josef Pöltl erstattet ad No. 1329 seine Nachweisungen über seinen Vermögensbesitz zum Behufe seiner Bewerbung um eine gemischte Waarenhandlung. Vorzulegen dem kk. Bezirks amte mit Bericht. No. 1932. Dekret des kk Bezirksamtes worin der Anna Steidl der Verschleiß von Rosoglio u. Liquer nicht gestattet wird. Hievon sind Anna Steidl mit Intim. Dekret u. das Polizeyamt zum Behufe der Überwachung durch Abschrift zu verständigen. No. 1859. Indors. do. in Betreff der Rekursanmeldung des Georg Bindlehner pto Aufhebung der ihm vom Gemeinderäthe Steyr verliehenen Privatagentie. Wird zur Wissenschaft genommen. No. 1820. Relation des Polizeyamtes über die amtl. Untersuchung bey Michael Petereder wegen Winkelschank. Dem kk. Bezirksamte vorzulegen mit Bericht. No. 1802. Dekret des kk. Bezirksamtes v. 9. Apr. Z. 3121 pto Belehrung der hiesigen Buchbinder, daß ihnen
Besitzer des Hauses No 191 mit Intim: Dekr. zu verständigen, u. hat das Vollzugsbureau die aktenmäßige Nachweisung unter Anschluß des Tariffs der Holz- u Ländordnung vorzulegen. No. 646. Gesuch des Mich. Peter der pto Umschreibung der Er- werbsteuerscheine. Dem kk Bezirksamte vorzu- legen mit Bericht. N° 1867. Josef Pöltl erstattet ad No. 1329 seine Nachweisungen über seinen Vermögensbesitz zum Behufe seiner Bewer- bung um eine gemischte Waarenhandlung. Vorzulegen dem kk. Bezirksamte mit Bericht. No. 1932. Dekret des kk Bezirksamtes wor- in der Anna Steidl der Ver- schleiß von Rosoglio u. Li- quer nicht gestattet wird. Hievon sind Anna Steidl mit Intim. Dekret u. das Polizey- amt zum Behufe der Über- wachung durch Abschrift zu verständigen. No. 1859. Indors. do. in Betreff der Rekursanmeldung des Georg Bindlehner pto Aufhebung der ihm vom Gemeinderäthe Steyr verliehenen Privat- agentie. Wird zur Wissenschaft genommen. No. 1820. Relation des Polizeyamtes über die amtl. Untersuchung bey Michael Petereder wegen Winkelschank. Dem kk. Bezirksamte vorzule- gen mit Bericht. No. 1802. Dekret des kk. Bezirksamtes v. 9. Apr. Z. 3121 pto Belehrung der hiesigen Buchbinder, daß ihnen
der Verschleiß von Heiligen Bildern, Gebethen u. Gebeth- büchern ohne kreisämtl. Lizenz nicht gestattet sey. No. 1733. 1822. & 1823. Relation des Polizeyamtes über die bey Albert Will- ner geleistete Assistenz sammt den Vernehmungspro- tokollen des Betretenen u. des Josef Pettenberger. Von diesem Erlasse sind die hiesigen Buchbinder mittelst Intim: Dekr. gegen Empfang- schein zu verständigen, und Letzterer unter Hinweis auf dieses Dekr. dem löbl. kk. Be- zirksamte berichtlich vor- zulegen. Das Polizeyamt wird zum Behufe der Überwachung hievon abschriftlich verstän- digt. Wird dem löbl. kk Bezirks- amte zur Entscheidung vorgelegt. VI. Section. No. 2047. Gesuch der Theresia Fröschl um Verleihung einer Pfründe. Bey der nächsten Pfründen- vertheilung vorzulegen. No. 1996. Indors. des kk. Bezirkssamtes mit dem adjustirten Kosten- anschlage pto Herstellung einer Dachrinne im Benefi- ziatenhause No. 149 in der Stadt. Wird dieser Kostenanschlag dem Hrn. Kirchenvater Wittig- schlager mit dem Ersuchen zugestellt, die Herstellung dieser Dachrinne zu besorgen, u. die dem adjustirten Betrag nicht zu überschreitende Rech-
der Verschleiß von Heiligen Bildern, Gebethen u. Gebethbüchern ohne kreisämtl. Lizenz nicht gestattet sey. No. 1733. 1822. & 1823. Relation des Polizeyamtes über die bey Albert Willner geleistete Assistenz sammt den Vernehmungsprotokollen des Betretenen u. des Josef Pettenberger. Von diesem Erlasse sind die hiesigen Buchbinder mittelst Intim: Dekr. gegen Empfangschein zu verständigen, und Letzterer unter Hinweis auf dieses Dekr. dem löbl. kk. Bezirksamte berichtlich vorzulegen. Das Polizeyamt wird zum Behufe der Überwachung hievon abschriftlich verständigt. Wird dem löbl. kk Bezirksamte zur Entscheidung vorgelegt. VI. Section. No. 2047. Gesuch der Theresia Fröschl um Verleihung einer Pfründe. Bey der nächsten Pfründenvertheilung vorzulegen. No. 1996. Indors. des kk. Bezirkssamtes mit dem adjustirten Kostenanschlage pto Herstellung einer Dachrinne im Benefiziatenhause No. 149 in der Stadt. Wird dieser Kostenanschlag dem Hrn. Kirchenvater Wittigschlager mit dem Ersuchen zugestellt, die Herstellung dieser Dachrinne zu besorgen, u. die dem adjustirten Betrag nicht zu überschreitende Rech-
nung s. Z. vorzulegen. No. 1868. Anzeige des Dr. Pierer von dem exekutiven Verkaufe der Ernst u Anna Schindler'schen Realitäten u Fahrniße pto des Stiftungskapitals pr 8000 fl CMz. Wird diese Anzeige zur Wissenschaft genommen, u. Hr. Dr. Pierer ersucht, diesen Lizitationstagsatzungen beyzuwohnen, hiebey die Interessen des Mild. Vers. Fondes wahrzunehmen, u. allenfalls jene Schritte zu veranlaßen, die zur Wahrung dieser Interessen nothwendig seyn werden. No. 2027. Derselbe nachträgliche Anzeige in dieser Executionssache. Gleiche Erledigung wie vor. No. 1869. Protokollarbitte des Armenvater Geistberger um Gestattung des Fortbezuges der Armenportion pr täglich 2 xr WW. für das Kind Josefa Schiedelstraßer auf ein weiters Jahr. Aus den von dem Hrn. Armenvater angeführten Verhältnißen ist dem Kinde Josefa Schiedelstrasser die tägl. Armenportion mit 2 xr E.Sch. ausnahmsweise auf ein Jahr d.i. bis 1 April 856 zu belassen; von diesem Tage an aber ohne weitere Anzeige wieder einzustellen, wovon die Arm. Inst. Rechnungsführung u. Armenvater Geistberger rathschlägig zu verständigen.
nung s. Z. vorzulegen. No. 1868. Anzeige des Dr. Pierer von dem exekutiven Verkaufe der Ernst u Anna Schindler'schen Reali- täten u Fahrniße pto des Stif- tungskapitals pr 8000 fl CMz. Wird diese Anzeige zur Wis- senschaft genommen, u. Hr. Dr. Pierer ersucht, diesen Lizita- tionstagsatzungen beyzu- wohnen, hiebey die Interessen des Mild. Vers. Fondes wahrzu- nehmen, u. allenfalls jene Schritte zu veranlaßen, die zur Wahrung dieser Interes- sen nothwendig seyn wer- den. No. 2027. Derselbe nachträgliche Anzeige in dieser Execu- tionssache. Gleiche Erledigung wie vor. No. 1869. Protokollarbitte des Ar- menvater Geistberger um Gestattung des Fortbezuges der Armenportion pr täg- lich 2 xr WW. für das Kind Jose- fa Schiedelstraßer auf ein weiters Jahr. Aus den von dem Hrn. Ar- menvater angeführten Verhältnißen ist dem Kinde Josefa Schiedelstrasser die tägl. Armenportion mit 2 xr E.Sch. ausnahmswei- se auf ein Jahr d.i. bis 1 April 856 zu belassen; von diesem Tage an aber ohne weitere Anzeige wieder ein- zustellen, wovon die Arm. Inst. Rechnungsführung u. Armen- vater Geistberger rathschlä- gig zu verständigen.
No. 5954. Dekret des k.k. Bezirksamtes Steyr v. 24. Dezbr. 854 Z. 2294 womit die Unzulänglichkeit der öffentlichen Stadtbeleuchtung gerügt wird eine Regulirung derselben anbefohlen ist. Nachdem nun bereits die bisher bestandenen La- ternen, so wie auch die paßenden Punkte für deren künftige Aufstellung genau erhoben, die für die ver- schiedenem Lampengattungen und Zeiten erfor- derlichen Öhlquantitäten sicher ausgemittelth und verschiedene Probebeleuchtungen mit neuem und verbesserten Laternen abgehalten sind, end- lich auch die bezirksämtlich anbefohlene Vermeh- rung und Verbeßerung der Laternen in der Stadt und auf den Brücken ausgeführt ist; so wird nun die Art der definitiven Organisierung der ganzem Stadtbeleuchtung gemeinderätlich zu beschließen seyn. Daher Vortrag Mit Dekret des k.k. Bezirksamtes v. 24. Dezember Z. 2294. wurde die hiesige Stadtbeleuchtung als man- gelhaft erklärt, die sogleiche Umänderung, Verbes- serung und theilweise Versetzung der bestehenden Laternen und Aufstellung von 8 neuem vorläu- fig in den Ortschaft Stadt, am Brückenkopfe in der Vorstadt Steyrdorf und auf den Neubrücke anbefohlen, und bemerkt, daß die Revision und Verbeßerung der Betrachtung auch in dem Vorstädten nachfolgen müße. Um nun diesem Auftrage zu entsprechen, und da wirklich das Licht in den Laternen besonders in den organtischen dem verwendeten großen
No. 5954. Dekret des k.k. Bezirksamtes Steyr v. 24. Dezbr. 854 Z. 2294 womit die Unzulänglichkeit der öffentlichen Stadtbeleuchtung gerügt wird eine Regulirung derselben anbefohlen ist. Nachdem nun bereits die bisher bestandenen Laternen, so wie auch die paßenden Punkte für deren künftige Aufstellung genau erhoben, die für die verschiedenem Lampengattungen und Zeiten erforderlichen Öhlquantitäten sicher ausgemittelth und verschiedene Probebeleuchtungen mit neuem und verbesserten Laternen abgehalten sind, endlich auch die bezirksämtlich anbefohlene Vermehrung und Verbeßerung der Laternen in der Stadt und auf den Brücken ausgeführt ist; so wird nun die Art der definitiven Organisierung der ganzem Stadtbeleuchtung gemeinderätlich zu beschließen seyn. Daher Vortrag Mit Dekret des k.k. Bezirksamtes v. 24. Dezember Z. 2294. wurde die hiesige Stadtbeleuchtung als mangelhaft erklärt, die sogleiche Umänderung, Verbesserung und theilweise Versetzung der bestehenden Laternen und Aufstellung von 8 neuem vorläufig in den Ortschaft Stadt, am Brückenkopfe in der Vorstadt Steyrdorf und auf den Neubrücke anbefohlen, und bemerkt, daß die Revision und Verbeßerung der Betrachtung auch in dem Vorstädten nachfolgen müße. Um nun diesem Auftrage zu entsprechen, und da wirklich das Licht in den Laternen besonders in den organtischen dem verwendeten großen
Öhlquantum und sehr bedeutenden Kosten nicht entsprach; so wurden zum Behufe einer umfaßenden Revision und Verbeßerung der ganzen Beleuchtung vorerst die Gattung, Zahl und Standorte sämtlichen öffentlichen Laternen genau aufgenohmen, und den Öhlbedarf jeder Gattung durch mehrmahlige Proben commissionell ausgemittelt, ferners sogleich viereckige Probelaternen mit Lichtreflektoren und argantischen Lampen nach einer neuen, von dem k.k. Herr Kreisingenieur angegebenen Konstruktion angeschafft, aber auch alt bestandene runde große Laternen versuchsweise mit folgen Reflektoren und argantischen Lampen mit Glas-Cilinder-Aufsätzen versehen und dann mehrere Probebeleuchtungen abgehalten. Das Resultat dieser Erhebungen und Proben waren folgende, für die Organisirung der Beleuchtung sehr wichtige Erfahrungen. 1. Daß bisher im Stadtbezirke nur 113 öffentliche Laternen auf Kosten den Stadtkommune wirklich beleuchtet wurden; nämlich: 20 mit argantischen Lampen von sehr verschiedenartigen Konstruktion, aber ohne Cilinder-Aufsatzgläser und Lichtreflektoren, 38 ordinäre Lampen mit breiteren Dochten 33 solche mit kleinen Dochten für welche mit Einschluß der 28 Jahrmarktslaternen und den Laternen im Innern des Rathhauses zusammen pro anno mitl. 1854 ein Rübsöhl-Quantum von 4292 ℔ 8 Loth im Lizitationswege beygeschaft worden ist. 2. Daß für eine Stunde Brennzeit folgender Rüpsöhlbedarf in den verschiedenartigen Lampen im Allgemeinen zur Basis der Berechnung
Öhlquantum und sehr bedeutenden Kosten nicht entsprach; so wurden zum Behufe einer umfaßenden Revision und Verbeßerung der ganzen Beleuchtung vorerst die Gattung, Zahl und Standorte sämtlichen öffentlichen Laternen genau aufgenohmen, und den Öhlbedarf je- der Gattung durch mehrmahlige Proben commissionell ausgemittelt, ferners sogleich viereckige Probelater- nen mit Lichtreflektoren und argantischen Lam- pen nach einer neuen, von dem k.k. Herr Kreis- ingenieur angegebenen Konstruktion ange- schafft, aber auch alt bestandene runde große La- ternen versuchsweise mit folgen Reflekto- ren und argantischen Lampen mit Glas-Cilin- der-Aufsätzen versehen und dann mehrere Probebeleuchtungen abgehalten. Das Resultat dieser Erhebungen und Proben waren folgende, für die Organisirung der Beleuchtung sehr wichtige Erfahrungen. 1. Daß bisher im Stadtbezirke nur 113 öffentliche Laternen auf Kosten den Stadtkommune wirklich beleuchtet wurden; nämlich: 20 mit argantischen Lampen von sehr verschie- denartigen Konstruktion, aber ohne Cilinder-Aufsatz- gläser und Lichtreflektoren, 38 ordinäre Lampen mit breiteren Dochten 33 solche mit kleinen Dochten für welche mit Einschluß der 28 Jahrmarktsla- ternen und den Laternen im Innern des Rath- hauses zusammen pro anno mitl. 1854 ein Rübs- öhl-Quantum von 4292 ℔ 8 Loth im Lizitations- wege beygeschaft worden ist. 2. Daß für eine Stunde Brennzeit folgender Rüps- öhlbedarf in den verschiedenartigen Lampen im Allgemeinen zur Basis der Berechnung
angenommen werden müße, als: a. in einer argantischen Lampe, mit einem zusammen- gelegten, 1 Zoll breiten Dochte 6/8 Loth und mit einem, nur 5/8 Zoll breiten Dochte 5/8 Loth; während diese beyden argantischen Dochte, wenn sie in hohler (Zilinder-)Form brennen, fast doppelte so viel Öhl und zwar ohne sehr merklichen Lichtun- terchied verzehren würden; b. in einen ordinären Lampe mit breitem Dochte 4/8 Loth und in einer solchen mit kleinem Dochte 3/8 Loth. 3. Daß im Allgemeinen nicht eine unzweckmäßige äußere Form den meisten bisher bestandenen Laternen, oder ungenügende Lichtflammen die Haupt- ursache des beklagten schlechten Lichtes aller Later- nen seyen; sondern hauptsächlich nur die immerwähren- de Berußung der Laternen-Glaswände und über- haupt des ganzen Innern derselben, besonders bey den arntischen; dann auch den Mangel jedes Licht-Reflexes in den letzteren; 4. daß aber der schnelen Berussung der arganti- schen Laternen nur dann wirksam vorgebeugt, und auch die so vortheilhaft sich zeigenden Licht- Reflektoren nur dann angebracht werden können, wenn die Lampen mit Glas-Aufsatz-Clindern versehen werden. 5. Daß auch die alten, in der Stadt vorhandenen, aus einem runden Doppelglase bestehenden Later- nen, wenn sie mit gutem Luftzuge und paßenden Lichtreflektoren, und ohne argantischen Lampen mit Zilinder-Aufsatzgläsen versehen werden, da sie rippenlos sind, bezüglich den Lichtausströ- mung und leichtem Putzung der neuen vier- eckigen Laternen kaum nachstehen, also
angenommen werden müße, als: a. in einer argantischen Lampe, mit einem zusammengelegten, 1 Zoll breiten Dochte 6/8 Loth und mit einem, nur 5/8 Zoll breiten Dochte 5/8 Loth; während diese beyden argantischen Dochte, wenn sie in hohler (Zilinder-)Form brennen, fast doppelte so viel Öhl und zwar ohne sehr merklichen Lichtunterchied verzehren würden; b. in einen ordinären Lampe mit breitem Dochte 4/8 Loth und in einer solchen mit kleinem Dochte 3/8 Loth. 3. Daß im Allgemeinen nicht eine unzweckmäßige äußere Form den meisten bisher bestandenen Laternen, oder ungenügende Lichtflammen die Hauptursache des beklagten schlechten Lichtes aller Laternen seyen; sondern hauptsächlich nur die immerwährende Berußung der Laternen-Glaswände und überhaupt des ganzen Innern derselben, besonders bey den arntischen; dann auch den Mangel jedes Licht-Reflexes in den letzteren; 4. daß aber der schnelen Berussung der argantischen Laternen nur dann wirksam vorgebeugt, und auch die so vortheilhaft sich zeigenden LichtReflektoren nur dann angebracht werden können, wenn die Lampen mit Glas-Aufsatz-Clindern versehen werden. 5. Daß auch die alten, in der Stadt vorhandenen, aus einem runden Doppelglase bestehenden Laternen, wenn sie mit gutem Luftzuge und paßenden Lichtreflektoren, und ohne argantischen Lampen mit Zilinder-Aufsatzgläsen versehen werden, da sie rippenlos sind, bezüglich den Lichtausströmung und leichtem Putzung der neuen viereckigen Laternen kaum nachstehen, also
jedenfalls sehr vortheilhaft verwendet werden können. 6. Daß die Aufstellungspunkte vielen Laternen sehr unzweckmäßig gewählt, manche frequente Punkte nicht mit der entsprechenden Laternen Gattung berücksichtigt waren, während wieder an vielen eine bloß halbnächtige Beleuchtung vollkommen genügen wurde. 7. Daß besonders die Bedienung, nähmlich Füllung, Aufzündung und Reinigung der Lampen fast ganz der Willkühr des Bedienungspersonals überlaßen, also natürlich sehr unverläßlich und ungenügend aber auch die Bezahlung für diese wichtigen Arbeitten viel zu gering sey; indem bisher nur ein jährliches Pauschabe zu 200 fl CMz bezahlt wurde, wovon wenigstens 70 fl auf die Kosten der Dochte entfielen, und für die Dochteinrichtung, Füllung und Reinigung von 113 Lampen und Bezahlung von 11 Aufzündern nur 129 fl übrig blieben, also für Eine Laterne durchschnittlich 1 fl 8 xr, und wo ein Aufzünder nur 1 fl pr Lampe, also den Ganzen etwa 12 fl erhielt. Auf diese genommenen untrüglichen Erfahrungen gestützt, wurde nur die Reorganisierung den städtischen öffentl. Beleuchtung in Angriff genommen, und dabey die Befriedigung des unabweislichen Bedürfnißes sowie die möglichste Schonung der ungenügenden stätischen Einkünfte gleich im Auge behalten. Diese Organisierung wäre also nach folgenden Grundsätzen auszuführen. I. Gattung und Zahl den Lampen. Es solten künftig nur 4 Gattungen Lampen verwundet werden nämlich a. argantische mit 1 Zoll breitem Dochten für die Laternen am Göppl Apothekerhause zwischen
jedenfalls sehr vortheilhaft verwendet werden können. 6. Daß die Aufstellungspunkte vielen Laternen sehr unzweckmäßig gewählt, manche frequente Punkte nicht mit der entsprechenden Laternen Gattung berücksichtigt waren, während wieder an vielen eine bloß halbnächtige Beleuch- tung vollkommen genügen wurde. 7. Daß besonders die Bedienung, nähmlich Füllung, Aufzündung und Reinigung der Lampen fast ganz der Willkühr des Bedienungspersonals überlaßen, also natürlich sehr unverläßlich und ungenügend aber auch die Bezahlung für diese wichtigen Arbeit- ten viel zu gering sey; indem bisher nur ein jähr- liches Pauschabe zu 200 fl CMz bezahlt wurde, wovon wenigstens 70 fl auf die Kosten der Dochte entfie- len, und für die Dochteinrichtung, Füllung und Rei- nigung von 113 Lampen und Bezahlung von 11 Aufzündern nur 129 fl übrig blieben, also für Eine Laterne durchschnittlich 1 fl 8 xr, und wo ein Aufzün- der nur 1 fl pr Lampe, also den Ganzen etwa 12 fl erhielt. Auf diese genommenen untrüglichen Erfah- rungen gestützt, wurde nur die Reorganisierung den städtischen öffentl. Beleuchtung in Angriff genommen, und dabey die Befriedigung des un- abweislichen Bedürfnißes sowie die möglichste Schonung der ungenügenden stätischen Einkünfte gleich im Auge behalten. Diese Organisierung wäre also nach folgenden Grundsätzen auszuführen. I. Gattung und Zahl den Lampen. Es solten künftig nur 4 Gattungen Lampen verwundet werden nämlich a. argantische mit 1 Zoll breitem Dochten für die Laternen am Göppl Apothekerhause zwischen
beyden Brücken, als dem frequentesten Punkte der Stadt, dann am Stadtplatze; b. argantische mit 5/8 Zoll breiten Dochten für die Laternen im Grünmarkte, in den Enge, an dem Brückenköpfen, auf den Brücken und an den Concentrirungs-Punkten den frequentesten Gaßen in den Vorstädten. Sämtliche argantische Lampen sollen mit Zilinder-Auf- satzgläsern versehen werden. c. Ordinäre Lampen mit breiten Dochten für die Laternen den Hauptstraßen oder sonst wichtigeren und gefährlicheren Punkte den Vorstädte; et ordinäre Lampen mit kleinen Dochten für die Nebenposten und äußersten Teile den Vor- stadt. Die passenden Aufstellungspunkte für alle diese Lampen wurden nach reiflicher commissioneller Prü- fung ausgemittelt und in dem Ausweise A bezeich- net; wornach künftig: 12 argantische Lampen mit 1 Zoll breiten Dochten 26 solche Lampen mit 5/8 Zoll breiten Dochten 42 ordinäre Lampen mit breiten Dochten 50 solche Lampen mit kleinen Dochten zusammen also 130 öffentliche Lampen auf Kosten der Stadtkommune zu betrachten wären; was gegen den früheren Bestand: bey dem argantischen Lampen die sehr nahmhafte Ver- mehrung von 18 Stücken, und bey dem ordinären mit breiten Dochten von 4 Stücken, bey dem or- dinären mit kleinen Dochten aber eine Verminde- rung von 5 Stücken; im Ganzen also eine Vermeh- rung von 17 Lampen ergiebt. Außerdem sind auch 18 Versetzungen auf passen- dere Standpunkte beantragt. II. Gattung den Laternen Für die argantischem Lampen auf dem 4 Hauptpunkten
beyden Brücken, als dem frequentesten Punkte der Stadt, dann am Stadtplatze; b. argantische mit 5/8 Zoll breiten Dochten für die Laternen im Grünmarkte, in den Enge, an dem Brückenköpfen, auf den Brücken und an den Concentrirungs-Punkten den frequentesten Gaßen in den Vorstädten. Sämtliche argantische Lampen sollen mit Zilinder-Aufsatzgläsern versehen werden. c. Ordinäre Lampen mit breiten Dochten für die Laternen den Hauptstraßen oder sonst wichtigeren und gefährlicheren Punkte den Vorstädte; et ordinäre Lampen mit kleinen Dochten für die Nebenposten und äußersten Teile den Vorstadt. Die passenden Aufstellungspunkte für alle diese Lampen wurden nach reiflicher commissioneller Prüfung ausgemittelt und in dem Ausweise A bezeichnet; wornach künftig: 12 argantische Lampen mit 1 Zoll breiten Dochten 26 solche Lampen mit 5/8 Zoll breiten Dochten 42 ordinäre Lampen mit breiten Dochten 50 solche Lampen mit kleinen Dochten zusammen also 130 öffentliche Lampen auf Kosten der Stadtkommune zu betrachten wären; was gegen den früheren Bestand: bey dem argantischen Lampen die sehr nahmhafte Vermehrung von 18 Stücken, und bey dem ordinären mit breiten Dochten von 4 Stücken, bey dem ordinären mit kleinen Dochten aber eine Verminderung von 5 Stücken; im Ganzen also eine Vermehrung von 17 Lampen ergiebt. Außerdem sind auch 18 Versetzungen auf passendere Standpunkte beantragt. II. Gattung den Laternen Für die argantischem Lampen auf dem 4 Hauptpunkten
des Stadtplatzes, dann dem Hause No. 4 an der Ennsbrücke und an der Neubrücke sind bereits 6 neue große viereckige, argantische Laternen mit Reflektoren angeschafft; und für die übrigen 32 argantischen Lampen, sollen die ohnehin vorhandenen 18 minderen Laternen verordnet werden, aber mit gutem Luftzuge und entsprechenden Lichtreflecktoren versehen, und die noch abgängigen 14 Stücke angeschaft werden, wozu ohnehin nach mehrere verwendbare Blechgestelle vorhanden sind. Für die 92 ordinären Lampen sind ohnehin noch alte viereckige Laternen mehr als genug vorhanden; daher nur einige Umstaltungen und Reparaturen vorgenommen, und die schlechtesten und unzweckmäßigsten ausgeschieden zu werden brauchen. Alle Laternen sollen mit fortlaufenden, dem Ausweise A entsprechenden Nummern versehen werden. III. Öhlbedarf. Diesen soll jedenfalls wie bisher, auch künftig wieder im Wege den Minuendo Lizitation beygeschafft werden. Allein die sehr bedeutende Vermehrung der Lampen, besonders den argantischen, würde aber ein zu großes, der Stadt unerschwingliches Öhlquantum einfordern, wenn nicht für die Lampen auf ungefährlichen und minderwichtigen Punkten eine nur halbnächtige Beleuchtung, nämlich bis 12 Uhr Mitter nacht bestimmt würde. Und diese Einführung, welche vor der Gasbeleuchtung auch in Wien und Gratz bestand, kann gewiß keinem Anstande unterliegen, besonders da selbe nur sehr mäßig, nähmlich bloß für den dritten Theil der ganzen Lampen Summe angewendet werden soll; und weil
des Stadtplatzes, dann dem Hause No. 4 an der Enns- brücke und an der Neubrücke sind bereits 6 neue große viereckige, argantische Laternen mit Reflek- toren angeschafft; und für die übrigen 32 arganti- schen Lampen, sollen die ohnehin vorhandenen 18 min- deren Laternen verordnet werden, aber mit gu- tem Luftzuge und entsprechenden Lichtreflecktoren versehen, und die noch abgängigen 14 Stücke ange- schaft werden, wozu ohnehin nach mehrere verwend- bare Blechgestelle vorhanden sind. Für die 92 ordinären Lampen sind ohnehin noch alte viereckige Laternen mehr als genug vorhan- den; daher nur einige Umstaltungen und Repa- raturen vorgenommen, und die schlechtesten und unzweckmäßigsten ausgeschieden zu werden brauchen. Alle Laternen sollen mit fortlaufenden, dem Ausweise A entsprechenden Nummern versehen werden. III. Öhlbedarf. Diesen soll jedenfalls wie bisher, auch künftig wieder im Wege den Minuendo Lizitation beygeschafft werden. Allein die sehr bedeutende Vermehrung der Lam- pen, besonders den argantischen, würde aber ein zu großes, der Stadt unerschwingliches Öhlquantum ein- fordern, wenn nicht für die Lampen auf ungefähr- lichen und minderwichtigen Punkten eine nur halbnächtige Beleuchtung, nämlich bis 12 Uhr Mitter nacht bestimmt würde. Und diese Einführung, welche vor der Gasbeleuchtung auch in Wien und Gratz bestand, kann gewiß keinem Anstande unterlie- gen, besonders da selbe nur sehr mäßig, nähmlich bloß für den dritten Theil der ganzen Lampen Summe angewendet werden soll; und weil
die Brennung so vielen Lampen nach Mittemacht, wo bereits alle Gasthäuser geschloßen seyn müßen, und überhaupt äußerst selten sich noch Jemand auf der Gasse befindet, auf ganz ebenen und gar kein Hinder- niß darbiethenden Wegen ohnehin nur eine wahre Öhlverschwendung wäre. Durch diese Maßregel und eine sehr genaue, auf die wirkliche Nachtlänge und Monobeleuchtung in je- dem Monathe sich gründende Berechnung der Beleuch- tungszeit und des entsprechenden Öhlbedarfes jeder Lampe, war es laut des Ausweises B möglich, das er- forderliche Öhlquantum derart zu beschränken, daß ungeachtet den großen Vermehrung der Lam- pen und starken Vergrößerung des Lichtes, doch jähr- lich nur um einem Einzigen Zentner Rüpsöhl mehr, als bisher, nämlich im Ganzen, mit Einschluß den 28 Jahrmarkts- und 4 Rathhauslampen, 4399 ℔ er- forderlich seyn werden. IV. Bedienung der Lampen. Die Bedochtung, Öhlfüllung, Aufzündung der Lampen und Reinigung der ganzem Laternen sind natürlich das Wichtigste den ganzen Betrachtung, denn wenn diese Geschäfte schlecht besorgt werden können erfahrungs- gemäß auch die besten argantischen Lampen und zierlichsten Laternen nicht entsprechen. Es müßen daher dieselben vor Allem genau und fest bestimmt, und muß zugleich ein Modus ausgemit- telt werden, bey welchem denen genügende Besor- gung am Sichersten erwartet werden kann. Es kann nähmlich: 1. Die Besorgung den ganzen Beleuchtung mit Aus- nahme der Öhllieferung, wie bisher, dem Rathhaus- Hausmeister übertragen werden, weil dieselbe da im Rathhause ohnehin die Wage, und die Lam- pen Füllungs- und Reinigungs-Lokalitäten
die Brennung so vielen Lampen nach Mittemacht, wo bereits alle Gasthäuser geschloßen seyn müßen, und überhaupt äußerst selten sich noch Jemand auf der Gasse befindet, auf ganz ebenen und gar kein Hinderniß darbiethenden Wegen ohnehin nur eine wahre Öhlverschwendung wäre. Durch diese Maßregel und eine sehr genaue, auf die wirkliche Nachtlänge und Monobeleuchtung in jedem Monathe sich gründende Berechnung der Beleuchtungszeit und des entsprechenden Öhlbedarfes jeder Lampe, war es laut des Ausweises B möglich, das erforderliche Öhlquantum derart zu beschränken, daß ungeachtet den großen Vermehrung der Lampen und starken Vergrößerung des Lichtes, doch jährlich nur um einem Einzigen Zentner Rüpsöhl mehr, als bisher, nämlich im Ganzen, mit Einschluß den 28 Jahrmarkts- und 4 Rathhauslampen, 4399 ℔ erforderlich seyn werden. IV. Bedienung der Lampen. Die Bedochtung, Öhlfüllung, Aufzündung der Lampen und Reinigung der ganzem Laternen sind natürlich das Wichtigste den ganzen Betrachtung, denn wenn diese Geschäfte schlecht besorgt werden können erfahrungsgemäß auch die besten argantischen Lampen und zierlichsten Laternen nicht entsprechen. Es müßen daher dieselben vor Allem genau und fest bestimmt, und muß zugleich ein Modus ausgemittelt werden, bey welchem denen genügende Besorgung am Sichersten erwartet werden kann. Es kann nähmlich: 1. Die Besorgung den ganzen Beleuchtung mit Ausnahme der Öhllieferung, wie bisher, dem RathhausHausmeister übertragen werden, weil dieselbe da im Rathhause ohnehin die Wage, und die Lampen Füllungs- und Reinigungs-Lokalitäten
vorhanden sind, von Niemand Andere so bequem ausgeführt werden könnte. Nur müßte die Fortdauer der Hausmeister Bedienstung von der pünktlichen Befolgung der Beleuchtungspflichten abhängig gemacht werden, weil dann der drohende Verlust der ersteren, die bey einer jährl. Löhnung von 100 fl CMz freyen Wohnung und Holz doch ein nicht unbedeutendes Bene ist, doch gewiß am meisten zu dem Letzteren anspornen würde. Es müßte auch mit ihm über seine sämmtlichen Verpflichtungen ein förmlicher rechtsverbindlicher Pachtvertrag nach dem Entwurfe C abgeschloßen und er durch selben für jede erwiesene Vernachläßigung verantwortlich und strafbar gemacht werde; dagegen könnte er sich seine Aufzünder, denen er nebst ihm selbst, wenigstens noch 10 zu bestellen und angemeßen zu bezahlen hätte, selbst wählen, und die Stadt dürfte ihm auch für die 38 argantischen Lampen 5 Mahl im Jahre neue Zilindergläser welche in größerem Parthien viel billiger zu bekommen sind, verabfolgen während er die etwa mehr zu Grunde gehendem selbst anzuschaffen hätte. Allein jedenfalls müßten die Beleuchtungsgeschäfte beßer als bisher bezahlt werden; denn sonst könnte man unmöglich verläßliche Besorger und eine genügende Beleuchtung erwarten. Wenn nun angenommen werden muß, daß der Docht einer ordinären Lampe jährlich auf Circa 38 xr und bey einer argantischen mit Einschluß von ein Paar Zilindergläser-Ersätzen auf beyläufig 30 xr zu stehen kommt den Aufzündern, der doch künftig mit der Lampen-Ausnehmung, Aufzündung, Laternen-, Zilinder- und Reflektoren-Putzung bey circa 12 Stucken täglich wenigstens 2 Stunden beschäftigt seyn, und auch nach dem, oft weitere Weg ins
vorhanden sind, von Niemand Andere so bequem ausgeführt werden könnte. Nur müßte die Fortdauer der Hausmeister Be- dienstung von der pünktlichen Befolgung der Beleuch- tungspflichten abhängig gemacht werden, weil dann der drohende Verlust der ersteren, die bey einer jährl. Löhnung von 100 fl CMz freyen Wohnung und Holz doch ein nicht unbedeutendes Bene ist, doch gewiß am meisten zu dem Letzteren anspornen würde. Es müßte auch mit ihm über seine sämmtlichen Verpflichtungen ein förmlicher rechtsverbindlicher Pachtvertrag nach dem Entwurfe C abgeschloßen und er durch selben für jede erwiesene Vernachläßi- gung verantwortlich und strafbar gemacht werde; dagegen könnte er sich seine Aufzünder, denen er nebst ihm selbst, wenigstens noch 10 zu bestellen und angemeßen zu bezahlen hätte, selbst wählen, und die Stadt dürfte ihm auch für die 38 arganti- schen Lampen 5 Mahl im Jahre neue Zilinderglä- ser welche in größerem Parthien viel billiger zu bekommen sind, verabfolgen während er die etwa mehr zu Grunde gehendem selbst anzuschaffen hätte. Allein jedenfalls müßten die Beleuchtungsge- schäfte beßer als bisher bezahlt werden; denn sonst könnte man unmöglich verläßliche Besorger und eine genügende Beleuchtung erwarten. Wenn nun angenommen werden muß, daß der Docht einer ordinären Lampe jährlich auf Circa 38 xr und bey einer argantischen mit Einschluß von ein Paar Zilindergläser-Ersätzen auf beyläufig 30 xr zu stehen kommt den Aufzündern, der doch künftig mit der Lampen-Ausnehmung, Aufzündung, Laternen-, Zilinder- und Reflektoren-Putzung bey circa 12 Stu- cken täglich wenigstens 2 Stunden beschäftigt seyn, und auch nach dem, oft weitere Weg ins
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