bringen zu müßen, daß das Projekt der Herren Doktoren der Rechte, Kompaß zu Steyr, Groß zu Wels u. Wieser zu Linz, welche im Sinne des Eisenbahnkonzeßionsgesetzes vom 14. Septbr. 1854 die Bewilligung zu den Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Stadt Steyr an die Linz Gmundner unter bestimmten Modalitäten mit dem Erlaße des h. k.k Handelsministeriums vom 4. Febr. 1855 Z. 179 erhielten, und hievon die Gemeindevorstehung offiziel verständigten, den allerhöchsten Entschließungen über die von Seite der hohen Staatsverwaltung zu erbauende Eisenbahn vorgreife, und nach dem Urtheile der mit den Verhältnißen vertraute- sten Männer als eine den Privatkräften unerschwingliche Aufgabe betrachtet werden müße, er gibt sich vielmehr der gegründeten Hoffnung hin, daß der eben dargethane Umfang der Industrie vom ekonomischen u. handels- politischen Standpunkte das Staatsintereße für Einzie- hung des Punktes Steyr in die Linie der Haupteisenbahn nach rufen, und zur endlichen Bestimmung auch die strategischen Rücksichten, auf deren Wichtigkeit in dem angezogenen h. Erlaße hinzuwiesen würde, auf die endliche Entscheidung einwirken werden. Mit ihrer Betheiligung an dem Welthandel durch un- mittelbare Communication mit der Staats-Eisenbahn wird ihre Industrie einen neuen unberechenbaren Auf- schwung nehmen, die Produktivität in Folge der durch Dampfkraft vermittelt im höheren Intellegenz zu- sehends sich steigern, der Assoziationsgeist neue ausgedehnte Etablissements begründen, die Klein- gewerbe sich dem großartigen Fabriksbetriebe durch Vereinigung dienstbar machen, durch die Regulirung der Ennsschiffahrt der Bergbau gehoben, mit der Zufuhr der Braunkohle die Forstkultur gefördert, Kreditanstal- ten, und mit diesem bedeutende Kapitalien zur Ver- fügung der Industrie ins Leben gerufen, die Steuer- kraft der Kontribuenten wachsen, und in solcher Weise der Wohlstand der Stadt und des ganzen Traun- kreises gedeihen und neu aufblühen.
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