Ratsprotokoll vom 30. März 1855

des Gewerbes sind, u. derzeit noch Hilfsarbeiter beschäftigen, daher Sie bey günstigern Zeitverhältnissen in der Lage seyn dürften, diese Pfründe wieder entbehren zu können. Sie haben demnach 6 Wochen vor Ablauf des Jahres bey dem Gemeinderathe unter Anschluß der nöthigen Belege um Belassung der Pfründe wieder einzuschreiten, dessen Ermessen es anheim gestellt seyn wird, Ihnen dieselbe zu belassen, oder um auszuschreiben u. einem Dürftigeren zu verleihen. Hievon werden Sie mit dem Bemerken verständiget, daß Sie am Sterbtage des edlen Stifters d. i. am 14. July in der Stadtpfarrkirche einer h. Messe bewohnen, für das Seelenheil des Dahingeschiedenen zu bethen u. einen frommen Lebenswandel zu führen haben. Die Rechnungsführung der Zachhuber'schen Pfründen ist von dieser Verleihung zu ihrem Benehmen & Vermerkung rathschlägig zu erinnern. Gaffl A. Haller M. Lechner Amtmann Schriftführer

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