und Einhebung des Restbetrages zu pflegen. Nro. 1567 Gesuch des Vorstehers der Bruderschaft aus Liebe des Nächsten zum goldenen Kreuz um Ernennung eines neuen Kommißärs. Nach diesem Ansuchen wird Hr. Willner zum Commißär dieser Bruderschaft bestimmt, wovon die Vorstehung derselben u. Hr. Willner zu verständigen sind. No. 1255 Note der Instituts Vorstehung der barmh. Schwestern in Betreff der Ausfertigung der Aufnahmsscheine für die Bezirksarmen. Da nach dem Inhalte des § 13 des zwischen der Stadtgemeinde Steyr u. den Orden der barmh. Schwestern eigentlich wohl nur von Mild. Vers. Fonds u. Armeninstituts Pfründnern die Rede ist, das Wort Bezirksarme aber nicht vorkomt, so wäre jede Anweisung der Art, welche vom Gemeinderathe ausgestellt wird, von der Vorstehung des Ordens wohl nicht zu berücksichtigen. Nachdem es es aber in diesem § auch ausdrücklich heißt, daß der Plautzenhof das jetzige Krankenhaus zu St. Anna keine allgemeine, sondern eine Lokalanstalt ist, jeder Bezirksarme auf das Armeninstitut
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2