erheben, u. hierüber zu berichten. Nro. 1160. Conto des Mth. Wegsteck pr. 7 fl 45 xr C.M. über geleiste Binderarbeiten ins Bruderhaus. Der Mild. Vers. Fonds Rechnungsführung zur Zahlung. Übrigens ist dem Hn. Inspizienten des Bruderhauses so wie den Contisten zu bedeuten, daß alle jene Arbeiten, von denen in den ersten Monathen des abgewichnen Rechnungsjahres nicht angemeldet sind, nicht mehr berücksichtigt werden könnten. Nro. 1268. Äußerung der geistl. Vogtey über das Gesuch des J. Bichler und Ertheilung der Bewilligung zur Erbauung einer Familiengruft. Dem Hrn. Bichler wird erinnert daß der Erbauung einer Familiengruft kein Hinderniß im Wege stehe, wenn er die Verpflichtung übernimmt diese Gruft so wie die Dachung über derselben immer herzuhalten, so zwar, daß den beiden Pfarreyen keine wie immer Nahmen habende Ausgabe dadurch entstehet ferner hat selber die übliche Taxe pr. 20 fl C.M. an das hiesige Kassaamt zur Verrechnung an beide Kirchenfonde abzuführen. Hievon ist auch das Kassaamt rathschlägig zu verständigen.
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