Institates ihre besondere Sorgfalt zu widmen, u über das Resultat ihrer Bemühung in dieser Richtung Bericht zu erstatten. Hierauf wurde unter Darstellung der sich ergebenden Schwierigkeiten in Folge bedeutenderer Aufkündungen ein Gutachten Seitens der Gemeinderepräsentanz dahin abgegeben, daß der Wunsch des Gemeinderathes auf Errichtung einer Sparrkasse in Verbindung einer Leihanstalt auf Faustpfänder dahin neige, u. es nur von dem abhänge, ob die allfällige Bedin gung zur Vorlage des Statuten Entwurfes beyder Anstalten genehm gehalten werde. Damit waren die Verhandlungen geschlossen. Ich glaube daß es in unserer Pflicht u. im allgemeinen Interesse liege diese Frage einer reifen u. ernsten Erwägung zu unterziehen, u. hierüber entgiltig zu beschließen. Meiner Meinung nach wird ein solches Institut dann erst recht gemeinnützig u ausgedehnt, wenn es ohne Vermittlung dritter Personen die Zugänglichkeit in Leichtesten durch die in Ortsbedürfniße bedingte Weise begünstigt, u. die Erreichung des Zweckes näml. möglichst ausgebreitete Theilnahme von Seite der Umgebung nach den Bedürfniße des geschäftl. Verkehrs befördert. Diese Rücksichten scheinen die hohen Organe der Regierung bestimmt zu haben, den Bestand der selbstständigen Sparrkassen in den Kronlandshauptstädten für das Bedürfniß u. Wesen derselben nicht ausreichem befunden zu haben, und daher bey Erlaßung der Eingangs
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