wahres Bedürfniß sey. Hier über erfolgte eine h. Reggsentscheidung No. 22 September 844 an das kk. Traunkreisamt worin im Bezug auf den für die zu gründende Anstalt bestimmten Garantiefond nähere und mehr genügendere Nachweisungen unter Bemerkung der bezüglichen §. in den Statuten angeordnet wurden. Am 17ten October 844 wurde der ganze Akt dem Maate Steyr zur weiteren Amtshandlung und dereinstigen Berichtserstattung zugestellt. Sollte man es wohl glauben, daß ein so gemeinnütziges Projekt dermaßen ins Stocken gerieth, daß die erwähnte Regierungsvorentscheidung von Seite des Magistrates erst am 17. März 849 ihre Erledigung fand, und seit der nichts mehr geschah. In der Zwischenzeit ist es jedoch den vereinten Bemühungen einflußreicher Männer in Linz gelungen, mit Benützung der von hieraus vorgelegten Statuten eine selbst ständige Sparrkasse zu gründen, u. wir sehen dieses Institut an Umfang seiner Operationen nach den öffentlichen Jahresberichten zusehens sich erweitern, und den wohlthätigsten Einfluß ausüben. Betrachten wir nun den gegenwärtigen Zeitpunkt, so müssen wir gestehen, daß bey dem empfindsam mehr u. mehr abneh-
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