Handhabung der Markt und Approvisionirungsvorschriften genau zu befolgen, No. 768. Dekret des k.k. Bezirkamtes in Betreff der unbefugten Brantweinschank der Anna Steidl u. Martin Köstlinger. Das Polizeyamt erhält den Auftrag, ohne Verzug den im berechtigten Betrieb der Genanten einzustellen, dieselben in der angegebenen Richtung zu vernehmen u. das Ergebniß vorzulegen. No. 821. Dekr. do. wornach dem Simon Pölzl ein Nadlergewerbe verliehen wurde. Die gleichartigen Gewerbsgenossen zu Handen des Innungsvorstehers mittelst Intim: Dekret zu verständigen. No. 850. Indors. des kk. Bezirksamtes pto Äußerung über das Gesuch des Ignatz Hummer um Gestattung des Viktualienhandels. Hierüber sind die Viertelmeister des Stadtbezirkes einzuvernehmen, u. denselben die Frage vorzuhalten, ob der Lokalbedarf selbst nach Anheimlagung des Viktualienhandels nach Johan Edtmayr eine neuerliche Verleihung erheische und der gegenwärtigen Theuerung aller Lebensbedürfniße eine solche Vermehrung nach den Erfahrunggen wünschenswerth macht. No. 871. Anzeige des Polizeyamtes,
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