Ratsprotokoll vom 6. Februar 1855

zur Dachung der Holzlage vorläufig noch stehen blei- ben müssen, denselben bis zur gänzlichen Nieder- brechung 20% der accordir- ten Summe pr 90 fl CM zurück- behalten werden. Hievon ist Josef Geistber- ger mit dem Anhange rathschlägig zu verständi- gen, daß er bey Abbrechung des Gebäudes die gesetzliche Vorsicht gebrauche, für un- gehinderte Passage Sorge trage, und daß er für jed- weden durch ihn hiebey entstehenden Schaden oder Unglückes verantwort- lich gemacht werde. Die prov. Bauverwaltung wird um Überwachung ersucht. V. Section. Nro. 504. Indors. des kk. Bezksamtes we- gen weiterer Erhebungen zum Gesuche des Leopold Dür- rer und Verleihung einer Kettengerechtsame. Das Vollzugsbureau erhält den Auftrag nachstehende Erhebungen zu veranlas- sen, und zwar: a. Das Feuerrecht des Leopold Dür- rer als angeblich sich auf den Pachtvertrag mit dem Ahlschmidt Meister Sebastian Huber stützend. b. Die Gewerbsrechte, welche hiedurch schon ausgeübt wer- den, u. welche Besteuerung besteht. c. Die Abverlangung der den

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