fassen u. vorzulegen; übrigens hat Hr. Josef Geistberger die Gewähr- anschreibung als allein Eigenthümer früher noch einzuleiten. III. Section Nro. 359 Indors. des k.k. Bezks. Amtes mit der abschriftl. Statth. Entscheidgg. wornach Maria Altman mit ihrem Re- kurse pto. Mortuarsent- richtung zurückgewiesen wurde. Zur Wissenschaft, bey den Akten zu hinterlegen, u. hat das Kassaamt, nach- dem das Mortuar nach Franz Reich mit 919 fl 20 3/4 vorgeschrieben ist, diese Gebühr aber auf Grund des vor- liegenden h. Erlaßes sich auf 907 fl 45 xr reduzirt, den Mehr- betrag von 11 fl 35 3/4 xr C.M. in Abschreibung zu brin- gen, wovon dasselbe mit dem Auftrage rathschlä- gig verständiget wird, hierüber die geeignete Durch- führung u. die Einhebung des Restbetrages zu pfle- gen. I. Section Nro. 337 Gesuch des Joh. Schaitner Strumpf- wirkermeister um gütige Verwendung wegen Ertheilung des politischen Ehekonsenses
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2