14 Tagen zu äußern, ob er jenen Pacht bezalt oder nicht und widrigens eine andere Verfügung treffen zu können. Was den Durchgang durch das Haus u. Garten des Gottenhuber anbelangt, so hat er solchen dem Thurmwächter so wie seit mehr als 30 Jahren üblich, ohne Widerrede auch in Hinkunft zu gestatten. Hiervon ist selber rathschlägig zu verständigen. Nro. 403 Augenscheins Coons. Protokoll über die von Franz Osterer beantragte Erbauung seiner Hammerhalmhütte. Ist dieses Protokoll sammt Communicat dem löbl. k.k. Bezirksamte mit Bericht zu übermitteln, eine Abschrift aber zurück zu behalten. Nro. 399 Protokoll mit Joh. N. Adam pto. Überlaßung der Fleischbank No. 16 im hiesigen Öhlberg zur Ausschrottung. Da diese Fleischbank bisher 25 fl C.M. einbrachte, u. eine Herabsetzung dieses Pachtzinses weder zeitgemäß noch sich mit den andern Pachtpreisen dieser Lokalitäten verträgt, so kann von den seitherigen Kosten nicht abgegangen werden. Zu 25 fl C.M. aber wäre der Vertrag mit Hr. Joh. N. Adam unter den gewöhnlichen Bedingungen sogleich zu
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