Ratsprotokoll vom 23. Jänner 1855

um so gewißer binnen 14 Tag in vom Tage der Zustellung an die Stadtkaßa einzuzahlen, als man widrigens zur unliebsamen gerichtlichen Schritte gezwungen wäre. Der Hr. Kaßier ist zur Vorschreibung dieser Post zu beauftragen, u. dem Leopold Pfarl die Zuhaltung der Landordnung strenge einzuschärfen. Nro. 314 Bericht des R. Rev. Schiefermayr über die Supererläuterungen zu der Baumaterialienrechnung pro 1854. Von diesen noch erübrigenden Mängeln wird bey der Wahrscheinlichkeit, daß nur nur übersehene Verbuchung hieran Schuld trägt u. deren Unbedeutenheit Umgang genommen, dem Provisor: Bauverwalter Rechnungsleger das Absolutorium ertheilt, u. in die Erfolglaßung des Restes seiner Caution gegen Empfangsbestättigung gewilliget. Hievon ist selber, das Kassaamt u. die Rechgsführung rathschlägig zu verständigen. V. Section No. 5949 Indors. des k.k. Bezksamtes v. 27. Dezbr. v.J. pcto. Äußerung

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