um so gewißer binnen 14 Tag in vom Tage der Zustel- lung an die Stadtkaßa einzuzahlen, als man wi- drigens zur unliebsamen gerichtlichen Schritte ge- zwungen wäre. Der Hr. Kaßier ist zur Vor- schreibung dieser Post zu beauftragen, u. dem Leopold Pfarl die Zuhaltung der Landordnung strenge einzuschärfen. Nro. 314 Bericht des R. Rev. Schiefer- mayr über die Superer- läuterungen zu der Bau- materialienrechnung pro 1854. Von diesen noch erübrigen- den Mängeln wird bey der Wahrscheinlichkeit, daß nur nur übersehene Verbu- chung hieran Schuld trägt u. deren Unbedeutenheit Umgang genommen, dem Provisor: Bauverwalter Rechnungsleger das Absolu- torium ertheilt, u. in die Erfolglaßung des Restes seiner Caution gegen Empfangsbestättigung ge- williget. Hievon ist selber, das Kassa- amt u. die Rechgsführung rathschlägig zu verständi- gen. V. Section No. 5949 Indors. des k.k. Bezksamtes v. 27. Dezbr. v.J. pcto. Äußerung
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