Ratsprotokoll vom 23. Jänner 1855

gen wird, keine Abänderung derselben insbesondere im Pfründenbezuge, was doch die Hauptsache ist, nicht in Aussicht steht, bey der jetzigen Theurung u. Noth jede Zögerung oder Aufschub als unhuman angesehen werden würden, so stelle ich den Antrag Daß sowohl die 4 Pfründen bestimmt für wirkliche Bürger der Stadt Steyr oder deren zurückgelassenen Familien wenn sie nachweisen können, daß sie ohne ihr Verschulden in Armuth oder gänzliche Erwerbslosigkeit gerathen sind, mit jährl. 80 fl C.M. bezogen in monatl. Raten von 6 fl 40 xr als auch die gestiftete Pfründe für verarmte Seidenstrumpfwirker oder im Falle für gewöhnliche Strumpfweber mit jährl. 145 fl C.M. in monathlichen Bezügen von 12 fl 5 xr C.M. in der Art wie die übrigen Mild. Vers. Fonds Pfründe er ausgeschrieben und verlautbart werden. Demgemäß wird die Kanzley beauftragt, die Verlautbarung in der Art zu veranlaßen, daß sich die Competenten um diese Pfründen in schriftlichen Gesuchen belegt

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