Ratsprotokoll vom 23. Jänner 1855

gen wird, keine Abänderung derselben insbesondere im Pfründenbezuge, was doch die Hauptsache ist, nicht in Aus- sicht steht, bey der jetzigen Theurung u. Noth jede Zöge- rung oder Aufschub als unhuman angesehen wer- den würden, so stelle ich den Antrag Daß sowohl die 4 Pfründen bestimmt für wirkliche Bürger der Stadt Steyr oder deren zurückgelassenen Familien wenn sie nachweisen können, daß sie ohne ihr Verschulden in Armuth oder gänzliche Erwerbslosigkeit gerathen sind, mit jährl. 80 fl C.M. bezogen in monatl. Raten von 6 fl 40 xr als auch die gestiftete Pfrün- de für verarmte Seiden- strumpfwirker oder im Falle für gewöhnliche Strumpf- weber mit jährl. 145 fl C.M. in monathlichen Bezügen von 12 fl 5 xr C.M. in der Art wie die übrigen Mild. Vers. Fonds Pfründe er ausgeschrie- ben und verlautbart wer- den. Demgemäß wird die Kanzley beauftragt, die Verlaut- barung in der Art zu veran- laßen, daß sich die Competen- ten um diese Pfründen in schriftlichen Gesuchen belegt

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