Beisatze abschriftlich zu verständigen, den weiteren Ersatz von 3 fl 19 1/4 xr C.M. an die Kirchenkaße abzuführen, u. zu verrechnen, oder die geeignete Äußerung dagegen zu erstatten. Anliegender Empfangsschein aber ist dem Herrn Pfarrer Himmelreich einzuhändigen. Nro. 249 Conto des Josef Haller pr. 209 fl 57 xr über an die Stadtpfarrkirche abgeliefertes Wachs. Der Stadtpfarrkirchenrechnungsführung zur Zahlung. Nro. 264 Schreiben des hochw. Hrn. Pfarrers zu Ansfelden mit 100 fl C.M. als Rückersatz eines dem Bürgerspitale zugefügten Schadens. Zur Wissenschaft u. der M. V. Fonds Rechgsführung zur Einstellung in die Rechnung u. Rechgs. Beleg. Dem hochw. Herrn Pfarrer zu Ansfelden aber ist der Empfang der 100 fl B.N. mit entsprechenden Schreiben zu bestättigen. Unter Einem erhält obige Rechgsführung den Auftrag eines Obligation pr. 100 fl des neuen Staatanlehens im kursmäßigen Werthe anzukaufen u. zu verrechnen. Nro. 266 Dekret des k.k. Bezksamtes Steyr, laut welchem die von der Gemeinde Waydhofen an der Ybbs für Aloysia Teufelmayr angesprochenen Verpflegskosten als eine polizeyl. Maßregel von der Gemeinde Waidhofen zu bestreiten sind. Zur Wissenschaft u. Aufbewah-
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