Ratsprotokoll vom 19. Jänner 1855

den Rezepten, besonders bey den Mild. Vers. Haus Pfründnern kurz anzugeben, warum die Überbringung ins Spital un- statthaft ist, u. ob der Kranke Mild. Vers. Fonds, Armeninsti- tutspfründler oder Bezirksarmer sey. 7. Die betreffende Apothecke hat nach diesen Bezeichnungen die Rechnungen vorzulegen. 8. Zum Behufe der Ausführung dieser festgestellten Grund- sätze sind Abschriften der selben an die Hochw. Herrn Ortspfarrer, die Stadtärzte die betreffende Apothecke (dießmal Hr Stigler), den Armenvätern u. Inspizien- ten zuzustellen. Ferner sind 4 Verzeichniße sämmtl. Pfründler anzu- fertigen, u. den Hochw. Hrn. Ortspfarrern u. Stadtärzten je ein Exemplar zuzustel- len, so wie auch in Hinkunft diese Herrn von jeder neu- en Verleihung von Pfrün- den oder Armenbetheilun- gen in geeigneter Weise in Kenntniß zu setzen sind. Gaffl Millner Amtmann A. Vögerl Schriftführer

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