in den Häusern u. Höfen beraubt geblieben seyn würden, überdieß auch durch längeres Warten wegen Theurung des Bau Materials u. der Arbeitskräfte, zuletzt auch nach wenig oder nichts erspart worden wäre. Beschluß Werden dem Hrrn Joh. Beninger die restigen 167 fl 13 xr C.M. gegen Quittung bey der Stadtkaßa angewiesen. No. 5206 Äußerung des Kirchenvaters Jos. Haller wegen Zahlung v. 23 fl 20 xr C.M. aus dem Kirchenvermögen wegen entstandenen Baulichkeiten in Michaeler Pfarrhofe bey Abgrabung des Spitalberges. Nachdem wegen Dringlichkeit dieser Strassenverbesserung zufolge vorgerückter Jahrszeit zum Theile auch wegen erst während der Ausführung des Baues selbst sich die Nothwendigkeit der Abgrabung des pfarrherrlichen Vorhauses herausstellte, folglich eine vorausgängige Kostenerhebung nicht wohl möglich war, so wird Hr. Kirchenvater diese kleine Auslage auf welche der Gemeinderath, wie bereits sub 25. 7ber v.J. Z. 4306 erklärt, um so weniger eingehen kann, als durch Verführung des ganzen
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