Ratsprotokoll vom 16. Jänner 1855

jener v. 20. Septbr. 1851 Z. 3327 für den Fortbezug dieser Verände- rungsgebühren einhellig aus- gesprochen hat, der gedachte Bezug erst in Folge des er- wähnten h. Ministerialer- lasses mit 31. Oktober 1853 eingestellt wurde, A. Maria Molterer aber am 17. Novbr. 1852 verstorben ist, u. nun inzwischen durch den gedach- ten h. Statthalterey Erlaß dieses Bezugsrecht der Stadt- kommune bis Ende des Verwal- tungsjahres 1853 giltig aner- kannt würde; so trage ich an, die vorliegende Berufung des Hrn. Joh. Diltsch an den Ge- meinderath mit nachstehenden Bescheide zu erledigen, das Kassaamt aber mittelst De- kret zu beauftragen, die vor- liegende Taxnote vom 20. Febr. 1854 No. 20/119 mit Rücksicht auf die Antheile der einzelnen Er- ben u. Legatare zu berichti- gen. Bescheid Über Ihre an den Gemeinderath eingebrachte Berufung gegen den Auftrag zur Bezahlung eines Mortuars pr. 184 fl 53 xr C.M. aus dem Nachlaße der am 17. Novbr. 1852 verstorbenen A. Mar. Molterer wird Ihnen unter Rückschluß Ihrer Rekursbeila- gen bedeutet, daß, nachdem laut der beigebrachten gerichtl. Einantwortungsurkunde

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