Ratsprotokoll vom 16. Jänner 1855

jener v. 20. Septbr. 1851 Z. 3327 für den Fortbezug dieser Veränderungsgebühren einhellig ausgesprochen hat, der gedachte Bezug erst in Folge des erwähnten h. Ministerialerlasses mit 31. Oktober 1853 eingestellt wurde, A. Maria Molterer aber am 17. Novbr. 1852 verstorben ist, u. nun inzwischen durch den gedachten h. Statthalterey Erlaß dieses Bezugsrecht der Stadtkommune bis Ende des Verwaltungsjahres 1853 giltig anerkannt würde; so trage ich an, die vorliegende Berufung des Hrn. Joh. Diltsch an den Gemeinderath mit nachstehenden Bescheide zu erledigen, das Kassaamt aber mittelst Dekret zu beauftragen, die vorliegende Taxnote vom 20. Febr. 1854 No. 20/119 mit Rücksicht auf die Antheile der einzelnen Erben u. Legatare zu berichtigen. Bescheid Über Ihre an den Gemeinderath eingebrachte Berufung gegen den Auftrag zur Bezahlung eines Mortuars pr. 184 fl 53 xr C.M. aus dem Nachlaße der am 17. Novbr. 1852 verstorbenen A. Mar. Molterer wird Ihnen unter Rückschluß Ihrer Rekursbeilagen bedeutet, daß, nachdem laut der beigebrachten gerichtl. Einantwortungsurkunde

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