Ratsprotokoll vom 16. Jänner 1855

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 16. Jänner 1855 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Sitzungs Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 16. Jänner 1855 unter dem Vorsitze des Herrn Bgrmsts. Anton Gaffl und in Gegenwart der Hrrn Gemeinderäthe Nutzinger, Wittigschlager, v. Koller, Stigler, Ant. Heindl, Schwingenschuß, Krenklmüllner, Haratz- müller, v. Jäger, Vogl, Vögerl, Millner, Lech- ner, Haller, Stigler. Abwesende Die Herren Gemeinderäthe Edelbauer, Woisetschlä- ger, Eysn haben sich entschuldigt. Hrr. Gem. Mich. Heindl. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 9. dß. wurde vorgelesen und angenommen. I. Section No. 5702 Gesuch des Peter Streicher[?] um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. Wird dem Hrn. Bittsteller die Aufnahme in den Gem. Verband der Stadt Steyr gegen sogleiche Entrichtung der im § 8 der a. h. Gem. Ordnung stipulirten Auf- nahmstaxe pr. 10 fl C.M. be- willigt, dessen derselbe das Kaßa u. Consc. Amt so wie das k.k. Bezksamt u. die Gem. Vorstehg. Sierning zu verständigen. No. 5948 Gesuch des Josef Aichinger lediger Bauernknecht bey Hrn. Ignaz Zachhuber um den Ehekonsens zur Verehe-

Sitzungs Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 16. Jänner 1855 unter dem Vorsitze des Herrn Bgrmsts. Anton Gaffl und in Gegenwart der Hrrn Gemeinderäthe Nutzinger, Wittigschlager, v. Koller, Stigler, Ant. Heindl, Schwingenschuß, Krenklmüllner, Haratzmüller, v. Jäger, Vogl, Vögerl, Millner, Lechner, Haller, Stigler. Abwesende Die Herren Gemeinderäthe Edelbauer, Woisetschläger, Eysn haben sich entschuldigt. Hrr. Gem. Mich. Heindl. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 9. dß. wurde vorgelesen und angenommen. I. Section No. 5702 Gesuch des Peter Streicher[?] um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. Wird dem Hrn. Bittsteller die Aufnahme in den Gem. Verband der Stadt Steyr gegen sogleiche Entrichtung der im § 8 der a. h. Gem. Ordnung stipulirten Aufnahmstaxe pr. 10 fl C.M. bewilligt, dessen derselbe das Kaßa u. Consc. Amt so wie das k.k. Bezksamt u. die Gem. Vorstehg. Sierning zu verständigen. No. 5948 Gesuch des Josef Aichinger lediger Bauernknecht bey Hrn. Ignaz Zachhuber um den Ehekonsens zur Verehe-

lichung mit der großj. Rosalia Zettel. Dem löbl. k.k. Bezksamte mit dem Antrage auf Abweisung zurückzuschließen. Nro. 56 Dekr. des k.k. Bezkamtes v. 3. Jänner d.J. Z. 1925 wornach dem Johann Stieberger in Linz der Ehekonsens ertheilt wurde. Zur Wissenschaft, u. das Conscr. Amt hievon zu verständigen. No. 4918 & 4253 Gesuch des Alois Kaltenriener Stadtpfarrthurmwächter, dann des Michael Mayr Taborthurmwächter um Erhöhung ihres, Wochenlohns. Nachdem das Präliminare bereits geschloßen, so kann in dieses Gesuch für dießmal nicht eingegangen werden. No. 1706 Johan Diltsch Gastwirth in Steyrdorf überreicht seine Berufung gegen den erhaltenen Auftrag zur Zahlung eines Mortuars pr. 184 fl 53 xr aus dem Nachlaße seiner Großmutter A. Maria Molterer. Herr Referent erstattet hierüber nachstehenden Vortrag In der vorliegenden Berufung des Joh. Diltsch gegenwärtiger Besitzer des Badhauses No. 221 im Reichenschwall beschwert sich derselbe, 1. daß bezüglich des reinen Nach-

lichung mit der großj. Ro- salia Zettel. Dem löbl. k.k. Bezksamte mit dem Antrage auf Abweisung zurückzu- schließen. Nro. 56 Dekr. des k.k. Bezkamtes v. 3. Jänner d.J. Z. 1925 wornach dem Johann Stieberger in Linz der Ehekonsens er- theilt wurde. Zur Wissenschaft, u. das Conscr. Amt hievon zu verständigen. No. 4918 & 4253 Gesuch des Alois Kalten- riener Stadtpfarrthurm- wächter, dann des Michael Mayr Taborthurmwäch- ter um Erhöhung ihres, Wochenlohns. Nachdem das Präliminare bereits geschloßen, so kann in dieses Gesuch für dießmal nicht einge- gangen werden. No. 1706 Johan Diltsch Gastwirth in Steyrdorf überreicht seine Berufung gegen den erhal- tenen Auftrag zur Zahlung eines Mortuars pr. 184 fl 53 xr aus dem Nachlaße sei- ner Großmutter A. Maria Molterer. Herr Referent erstattet hier- über nachstehenden Vortrag In der vorliegenden Berufung des Joh. Diltsch gegenwärtiger Besitzer des Badhauses No. 221 im Reichenschwall beschwert sich derselbe, 1. daß bezüglich des reinen Nach-

laßes seiner verstorbenen Großmutter pr. 9244 fl 10 xr die Taxnote über die hie- von zu entrichtende 2 % Ver- änderungsgebühr von 184 fl 53 xr lediglich nur ihm al- lein zugestellt würde, da nach der gelegten Einantwor- tungsurkunde zu diesem Nach- laße außer ihm noch mehre- re Erben u. Legatare be- rufen waren. 2. Spricht er die Meinung aus, nach dem in Folge Erlaßes des h. Ministerium des In- nern v. 11. Juni 1853 Z. 11460 diese Veränderungsgebüh- ren für die Stadtkommu- ne mit Ende des Verwal- tungsjahres 1853 eingestellt wurden, diese sonach auch früher nicht im Rechte war, jene Gebühren einheben zu dürfen; 3. Versucht er die Behauptung, daß nachdem mit h. Minist. Erlaße v. 4. Okt. 1849 die Ver- änderungsgebühren von dem beweglichen Vermögen der Inwohner u. Auszügler oh- ne Entschädigung aufge- hoben wurden, die Stadt- kommune wieder nicht be- rechtiget ist, jenen Mortu- arsbetrag anzusprechen; endlich 4. Weiset er nach, daß er beim k.k. Steueramte die von sel- ben bemessenen Gebühr für sich u. die übrigen Erben be- reits entrichtet habe, u. glaubt

laßes seiner verstorbenen Großmutter pr. 9244 fl 10 xr die Taxnote über die hievon zu entrichtende 2 % Veränderungsgebühr von 184 fl 53 xr lediglich nur ihm allein zugestellt würde, da nach der gelegten Einantwortungsurkunde zu diesem Nachlaße außer ihm noch mehrere Erben u. Legatare berufen waren. 2. Spricht er die Meinung aus, nach dem in Folge Erlaßes des h. Ministerium des Innern v. 11. Juni 1853 Z. 11460 diese Veränderungsgebühren für die Stadtkommune mit Ende des Verwaltungsjahres 1853 eingestellt wurden, diese sonach auch früher nicht im Rechte war, jene Gebühren einheben zu dürfen; 3. Versucht er die Behauptung, daß nachdem mit h. Minist. Erlaße v. 4. Okt. 1849 die Veränderungsgebühren von dem beweglichen Vermögen der Inwohner u. Auszügler ohne Entschädigung aufgehoben wurden, die Stadtkommune wieder nicht berechtiget ist, jenen Mortuarsbetrag anzusprechen; endlich 4. Weiset er nach, daß er beim k.k. Steueramte die von selben bemessenen Gebühr für sich u. die übrigen Erben bereits entrichtet habe, u. glaubt

hieraus den Schluß ziehen zu können, daß er zu nun weiteren dießfälligen Zahlung nicht mehr verpflichtet sey. Nachdem nun Rekurrent annimmt, daß jene Taxeinforderung nur eine Verfügung des Herr Bürgermeisters ist, u. somit der Gemeinderath nach § 75 der G.O. berufen ist, hierüber in erster Instanz zu entscheiden, so erörtere ich im Rückblicke auf diese Beschwerdepunkte nun folgendes: ad 1. Nach der nun beigebrachten gerichtl. Einantwortungsurkunde ist es richtig, daß zu der gedachten Verlassenschaft mehrere Erben und Legatare eingesetzt wurden, u. es kann somit, nachdem, dieselben jetzt bekannt sind, keinem Anstande unterliegen, die einzelnen Taxnoten mit Rücksicht auf die zugewiesenen Beträge jedem einzeln Verpflichteten zuzustellen. ad 2. Mit dem erwähnten h. Ministerial Erlasse v. 11. Juny 1863 Z. 11460 wurde der Stadtkommune Steyr der Fortbezug dieser Veränderungsgebühren noch bis 31. Okt. 1853 und zwar ohne alle Beschränkung zugestanden, daher sich die obige Behauptung hierdurch von selbst

hieraus den Schluß ziehen zu können, daß er zu nun wei- teren dießfälligen Zahlung nicht mehr verpflichtet sey. Nachdem nun Rekurrent an- nimmt, daß jene Taxeinfor- derung nur eine Verfügung des Herr Bürgermeisters ist, u. somit der Gemeinderath nach § 75 der G.O. berufen ist, hierüber in erster In- stanz zu entscheiden, so er- örtere ich im Rückblicke auf diese Beschwerdepunkte nun folgendes: ad 1. Nach der nun beigebrach- ten gerichtl. Einantwortungs- urkunde ist es richtig, daß zu der gedachten Verlassen- schaft mehrere Erben und Legatare eingesetzt wurden, u. es kann somit, nachdem, dieselben jetzt bekannt sind, keinem Anstande unterlie- gen, die einzelnen Taxno- ten mit Rücksicht auf die zu- gewiesenen Beträge jedem einzeln Verpflichteten zuzu- stellen. ad 2. Mit dem erwähnten h. Mi- nisterial Erlasse v. 11. Juny 1863 Z. 11460 wurde der Stadtkommu- ne Steyr der Fortbezug die- ser Veränderungsgebühren noch bis 31. Okt. 1853 und zwar ohne alle Beschränkung zuge- standen, daher sich die obige Behauptung hierdurch von selbst

widerlegt. ad 3. Da mit dem a. h. Patente v. 7. Septbr. 1848 nur das unter- thänige Freygeld aufgehoben wurde, das mit jenen Ver- änderungsgebühren in nicht unterthänigen Städten und Märkten, welche nur zu Kom- munalzwecken u. zum Vorthei- le der Kommune bezogen wor- den, mit Rücksicht auf die h. Minist. Verordnung vom 4. Oktober 1849 § 30 nichts gemein hat, nach dem erst jüngst her- abgelangten h. Statthalt. Erlas- se v. 6. 9ber d.J. Z. 13060 das dieß- fällige Bezugsrecht der Stadtgemeinde ein exemptio- nelles nicht nach den Bestim- mungen der gedachten h. Ministerial Verordnung zu Beurtheilendes ist, so behebt sich diese Behauptung gleichfalls ad 4. dadurch endlich, daß Re- kurrent nachweiset, die Ge- bühr für die in Rede stehen- de Vermögensübertragung beim k.k. Steueramte ent- richtet zu haben, kann er seiner weiteren Zahlungs- pflicht zur Stadtkaßa noch nicht enthoben sein, wie sich dieß ohnehin von selbst ergibt. Da sich nun die Gemeinde- vorstände schon in der erlassenen Kundmachung vom 7. 9ber 1848 so wie in

widerlegt. ad 3. Da mit dem a. h. Patente v. 7. Septbr. 1848 nur das unterthänige Freygeld aufgehoben wurde, das mit jenen Veränderungsgebühren in nicht unterthänigen Städten und Märkten, welche nur zu Kommunalzwecken u. zum Vortheile der Kommune bezogen worden, mit Rücksicht auf die h. Minist. Verordnung vom 4. Oktober 1849 § 30 nichts gemein hat, nach dem erst jüngst herabgelangten h. Statthalt. Erlasse v. 6. 9ber d.J. Z. 13060 das dießfällige Bezugsrecht der Stadtgemeinde ein exemptionelles nicht nach den Bestimmungen der gedachten h. Ministerial Verordnung zu Beurtheilendes ist, so behebt sich diese Behauptung gleichfalls ad 4. dadurch endlich, daß Rekurrent nachweiset, die Gebühr für die in Rede stehende Vermögensübertragung beim k.k. Steueramte entrichtet zu haben, kann er seiner weiteren Zahlungspflicht zur Stadtkaßa noch nicht enthoben sein, wie sich dieß ohnehin von selbst ergibt. Da sich nun die Gemeindevorstände schon in der erlassenen Kundmachung vom 7. 9ber 1848 so wie in

jener v. 20. Septbr. 1851 Z. 3327 für den Fortbezug dieser Veränderungsgebühren einhellig ausgesprochen hat, der gedachte Bezug erst in Folge des erwähnten h. Ministerialerlasses mit 31. Oktober 1853 eingestellt wurde, A. Maria Molterer aber am 17. Novbr. 1852 verstorben ist, u. nun inzwischen durch den gedachten h. Statthalterey Erlaß dieses Bezugsrecht der Stadtkommune bis Ende des Verwaltungsjahres 1853 giltig anerkannt würde; so trage ich an, die vorliegende Berufung des Hrn. Joh. Diltsch an den Gemeinderath mit nachstehenden Bescheide zu erledigen, das Kassaamt aber mittelst Dekret zu beauftragen, die vorliegende Taxnote vom 20. Febr. 1854 No. 20/119 mit Rücksicht auf die Antheile der einzelnen Erben u. Legatare zu berichtigen. Bescheid Über Ihre an den Gemeinderath eingebrachte Berufung gegen den Auftrag zur Bezahlung eines Mortuars pr. 184 fl 53 xr C.M. aus dem Nachlaße der am 17. Novbr. 1852 verstorbenen A. Mar. Molterer wird Ihnen unter Rückschluß Ihrer Rekursbeilagen bedeutet, daß, nachdem laut der beigebrachten gerichtl. Einantwortungsurkunde

jener v. 20. Septbr. 1851 Z. 3327 für den Fortbezug dieser Verände- rungsgebühren einhellig aus- gesprochen hat, der gedachte Bezug erst in Folge des er- wähnten h. Ministerialer- lasses mit 31. Oktober 1853 eingestellt wurde, A. Maria Molterer aber am 17. Novbr. 1852 verstorben ist, u. nun inzwischen durch den gedach- ten h. Statthalterey Erlaß dieses Bezugsrecht der Stadt- kommune bis Ende des Verwal- tungsjahres 1853 giltig aner- kannt würde; so trage ich an, die vorliegende Berufung des Hrn. Joh. Diltsch an den Ge- meinderath mit nachstehenden Bescheide zu erledigen, das Kassaamt aber mittelst De- kret zu beauftragen, die vor- liegende Taxnote vom 20. Febr. 1854 No. 20/119 mit Rücksicht auf die Antheile der einzelnen Er- ben u. Legatare zu berichti- gen. Bescheid Über Ihre an den Gemeinderath eingebrachte Berufung gegen den Auftrag zur Bezahlung eines Mortuars pr. 184 fl 53 xr C.M. aus dem Nachlaße der am 17. Novbr. 1852 verstorbenen A. Mar. Molterer wird Ihnen unter Rückschluß Ihrer Rekursbeila- gen bedeutet, daß, nachdem laut der beigebrachten gerichtl. Einantwortungsurkunde

Ihr u. Ihrer Kinder Erbtheil sich nur mit 4365 fl 17 3/4 xr C.M. be- ziffert, Sie hievon zur Stadt- kaßa die 2 % Mortuarsge- bühr pr. 87 fl 18 2/4 xr C.M. zu ent- richten haben, u. daß we- gen Abschreibung des Mehr- betrages an Ihrer Schul- digkeit resp. wegen Ein- hebung dieser Gebühr von den übrigen Erben u. Legataren unter ei- nem der geeignete Auf- trag erlassen wird. Im Übrigen wird Ihnen in Rücksicht auf Ihre Beschwerde- schrift noch erinnert, daß die Stadtkommune von dem Nach- laßvermögen aller hier Verstorbenen ohne Unter- schied u. gleichviel, ob die- selben eine bürgl. Realität besessen haben oder bloße Inwohner gewesen seyen, seit Jahrhunderten u. im Grunde der Gemeinderaths- beschlüße vom 7. 9ber 1848 20. Septbr. 1851 Z. 3327 stets berechtigt war, diese Mor- tuarsgebühr abzunehmen, u. daß ferner in Rücksicht auf den h. Minist. Erlaß v. 11. Juny 1853 Z. 11460 derselben dieses Recht noch bis zum 31. Okt. 1853 zugestanden wur- de, daher Sie sich dieser Zah- lung um so weniger ent- schlagen können, als die genannte Erblasserin schon am 17. Nov. 1852

Ihr u. Ihrer Kinder Erbtheil sich nur mit 4365 fl 17 3/4 xr C.M. beziffert, Sie hievon zur Stadtkaßa die 2 % Mortuarsgebühr pr. 87 fl 18 2/4 xr C.M. zu entrichten haben, u. daß wegen Abschreibung des Mehrbetrages an Ihrer Schuldigkeit resp. wegen Einhebung dieser Gebühr von den übrigen Erben u. Legataren unter einem der geeignete Auftrag erlassen wird. Im Übrigen wird Ihnen in Rücksicht auf Ihre Beschwerdeschrift noch erinnert, daß die Stadtkommune von dem Nachlaßvermögen aller hier Verstorbenen ohne Unterschied u. gleichviel, ob dieselben eine bürgl. Realität besessen haben oder bloße Inwohner gewesen seyen, seit Jahrhunderten u. im Grunde der Gemeinderathsbeschlüße vom 7. 9ber 1848 20. Septbr. 1851 Z. 3327 stets berechtigt war, diese Mortuarsgebühr abzunehmen, u. daß ferner in Rücksicht auf den h. Minist. Erlaß v. 11. Juny 1853 Z. 11460 derselben dieses Recht noch bis zum 31. Okt. 1853 zugestanden wurde, daher Sie sich dieser Zahlung um so weniger entschlagen können, als die genannte Erblasserin schon am 17. Nov. 1852

verstorben ist, u. ähnliche Rekurse mit h. Statthalterey Erläßen v. 1. Aug. 1853 Z. 19394 u. 6. 9ber 1854 Z. 13060 zurückgewiesen wurden. Die Zahlung jener 87 fl 18 2/4 xr C.M. wird binnen 14 Tagen erwartet. Im Falle Sie sich hierdurch beschwert erachten, steht Ihnen frey, die Berufung dagegen zu ergreifen, welche Sie rechtzeitig anzumelden u. hohen Orts einzubringen haben. Mit diesem Antrage sind sämmtl. Herrn Votanten einverstanden daher Beschluss per unanimia Nach dem Antrage des Herrn Referenten. No. 260 Protokoll über die Accordverhandlung mit den inbezeichneten Partheyen in Betreff der Beistellung der dem hiesigen Aufsichtspersonale pro 1855 gebührenden Monturssorten. Nachdem bey den gegenwärtigen Zeitverhältnissen auf keine billigere Anschaffung der für das Aufsichtspersonale nothwendigen Montursstücke erzweckt werden dürfte, so werden die Anträge der im Protokolle angeführten Lieferanten angenommen, u. dieselben beauftragt, auf ordentliches Material u. dauernde Arbeit zu sehen. Hievon ist das Kassaamt Ref.

verstorben ist, u. ähnliche Rekurse mit h. Statthalte- rey Erläßen v. 1. Aug. 1853 Z. 19394 u. 6. 9ber 1854 Z. 13060 zu- rückgewiesen wurden. Die Zahlung jener 87 fl 18 2/4 xr C.M. wird binnen 14 Tagen er- wartet. Im Falle Sie sich hierdurch be- schwert erachten, steht Ihnen frey, die Berufung dagegen zu ergreifen, welche Sie recht- zeitig anzumelden u. hohen Orts einzubringen haben. Mit diesem Antrage sind sämmtl. Herrn Votanten einverstanden daher Beschluss per unanimia Nach dem Antrage des Herrn Referenten. No. 260 Protokoll über die Accord- verhandlung mit den inbe- zeichneten Partheyen in Betreff der Beistellung der dem hiesigen Aufsichtsperso- nale pro 1855 gebührenden Mon- turssorten. Nachdem bey den gegen- wärtigen Zeitverhältnis- sen auf keine billigere Anschaffung der für das Aufsichtspersonale noth- wendigen Montursstücke erzweckt werden dürfte, so werden die Anträge der im Protokolle ange- führten Lieferanten ange- nommen, u. dieselben be- auftragt, auf ordentliches Material u. dauernde Ar- beit zu sehen. Hievon ist das Kassaamt Ref.

Schiefermayr u. die Polizey- mannschaft zu Handen des Polizeywachtmeisters Fraun- eder rathschlägig zu verständigen. IV. Section Nro. 5745 Bauamtsschaffner Weiß überreicht den Kostenan- schlag wegen Übernahme der Aushackung von Bruckstaffel. Durch die Aushauung im Regiewege erledigt. Nro. 177 Conto des Michael Eppinger pr. 11 fl 24 xr C.M. für Hufschmidtar- beiten. Zur Zahlung mit 11 fl 24 xr C.M. No. 19 Conto des Leop. Nußbaumer pr. 13 fl 15 xr C.M. Zur Zahlung mit 13 fl 15 xr C.M. No. 188 Indors. des k.k. Bezkamtes mit dem Gesuche des Franz Osterer wegen Vornahme eines Augen- scheines hinsichtlich dem bean- tragten Neubau seiner Hammerhalmhütte. Wird dießfalls unter Zu- zug der Hr. Gem. Räthe Wittigschlager, Eysn, Millner, Nutzinger, dem betreffen- den Viertelmeister, Säge- müller Prandstetter u. Anrainer Dirnberger so wie des Bauführers ein Augenschein abgehalten. No. 5737 Bericht des Bauverwalters Millner in Betreff des Kanals in der Berggasse. Sind die betreffenden Haus- eigenthümer dekretali- ter im Wege des Polizey- amtes zu beauftragen

Schiefermayr u. die Polizeymannschaft zu Handen des Polizeywachtmeisters Frauneder rathschlägig zu verständigen. IV. Section Nro. 5745 Bauamtsschaffner Weiß überreicht den Kostenanschlag wegen Übernahme der Aushackung von Bruckstaffel. Durch die Aushauung im Regiewege erledigt. Nro. 177 Conto des Michael Eppinger pr. 11 fl 24 xr C.M. für Hufschmidtarbeiten. Zur Zahlung mit 11 fl 24 xr C.M. No. 19 Conto des Leop. Nußbaumer pr. 13 fl 15 xr C.M. Zur Zahlung mit 13 fl 15 xr C.M. No. 188 Indors. des k.k. Bezkamtes mit dem Gesuche des Franz Osterer wegen Vornahme eines Augenscheines hinsichtlich dem beantragten Neubau seiner Hammerhalmhütte. Wird dießfalls unter Zuzug der Hr. Gem. Räthe Wittigschlager, Eysn, Millner, Nutzinger, dem betreffenden Viertelmeister, Sägemüller Prandstetter u. Anrainer Dirnberger so wie des Bauführers ein Augenschein abgehalten. No. 5737 Bericht des Bauverwalters Millner in Betreff des Kanals in der Berggasse. Sind die betreffenden Hauseigenthümer dekretaliter im Wege des Polizeyamtes zu beauftragen

daß sie bey geeigneter Jahreszeit vorzüglich bey beginnenden Thauwetter ihre Kanäle räumen lassen. Nro. 171 Dekret des k.k. Bezksamtes vom 9. Jänner d.J. 278 in Betreff der Beseitigung einiger Gebrechen an der Burgfriedstraße nach Nied. Österreich, u. Berichtserstattung hierüber. Wird dießfalls ein Augenschein abgehalten wozu die Herren Gemeinderäthe Wittigschlager, Millner, Nutzinger, die Witwe Franziska Schellmann in Person oder durch einen Vertretter dann der betreffende Viertelmeister einzuladen sind. Bauschaffner Weiß hat die Coon. an Ort u. Stelle mit einem Ausmaß zu erwarten. Nro. 235 Gesuch des Gemeindediener Bachinger wegen Verabfolgung von Brückenholz. Werden dem Bittsteller 2 Klftr. weiches 18″ Brückenholz angewiesen, wovon selber rathschlägig u. die Bauverwaltung durch Abschrift zum Beleg der Material Rechnung zu verständigen. Übrigens hat Bachinger jeden Monat die Zahl der Arrestaten u. die Zeit ihrer Haftzeit genau anzuzeigen. No. 4368 Indors. der k.k. Bezkshptm. vom 23. Septbr. u. mit dem

daß sie bey geeigneter Jahres- zeit vorzüglich bey begin- nenden Thauwetter ihre Kanäle räumen lassen. Nro. 171 Dekret des k.k. Bezksamtes vom 9. Jänner d.J. 278 in Betreff der Beseitigung einiger Gebrechen an der Burgfriedstraße nach Nied. Österreich, u. Berichtserstat- tung hierüber. Wird dießfalls ein Augen- schein abgehalten wozu die Herren Gemeinderäthe Wit- tigschlager, Millner, Nutzin- ger, die Witwe Franziska Schellmann in Person oder durch einen Vertretter dann der betreffen- de Viertelmeister einzu- laden sind. Bauschaffner Weiß hat die Coon. an Ort u. Stelle mit einem Ausmaß zu erwarten. Nro. 235 Gesuch des Gemeindediener Bachinger wegen Verab- folgung von Brückenholz. Werden dem Bittsteller 2 Klftr. weiches 18″ Brücken- holz angewiesen, wovon selber rathschlägig u. die Bauverwaltung durch Ab- schrift zum Beleg der Ma- terial Rechnung zu verstän- digen. Übrigens hat Bachinger jeden Monat die Zahl der Arresta- ten u. die Zeit ihrer Haftzeit genau anzuzeigen. No. 4368 Indors. der k.k. Bezkshptm. vom 23. Septbr. u. mit dem

technischen Gutachten bezüg- lich der Mehrforderung bey Kanalisirung der Mitter- gasse des größeren Aus- maßes von 16 Klftr. an den Accordanten Benninger pr. 167 fl 13 xr C.M. Antrag Da eine weitere Verfolgung dieses Gegenstandes nach den bereits gemachten Vorstellungen an die Kreis- behörde ebensowenig als ein Rechtsstreit eine Aussicht auf günstigen Erfolg für sich hat, so ist dem Baumeister Ben- ninger diese Restforderung von 167 fl 13 xr C.M. gegen Quit- tung aus der städtischen Kammerkaßa auszubezahlen. Übrigens wurde die Zuführung des Kostenanschlages an die technische Behörde aus dem Grunde unterlassen, weil der Gemeinde Rath der An- sicht war, die Lizitation werde das wahre Minimum der Ausführung dieser Ar- beit ohnehin ergeben, und weil die Vorlage voraus- sichtlich die Verzögerung der Arbeit auf künftige Zeit zur Folge gehabt ha- ben würde, wodurch die Bewohner dieses Stadthei- les nicht nur lange der auf die Gesundheit gewiß Einfluß übenden Reinlich- keit der Straße u. noch mehr

technischen Gutachten bezüglich der Mehrforderung bey Kanalisirung der Mittergasse des größeren Ausmaßes von 16 Klftr. an den Accordanten Benninger pr. 167 fl 13 xr C.M. Antrag Da eine weitere Verfolgung dieses Gegenstandes nach den bereits gemachten Vorstellungen an die Kreisbehörde ebensowenig als ein Rechtsstreit eine Aussicht auf günstigen Erfolg für sich hat, so ist dem Baumeister Benninger diese Restforderung von 167 fl 13 xr C.M. gegen Quittung aus der städtischen Kammerkaßa auszubezahlen. Übrigens wurde die Zuführung des Kostenanschlages an die technische Behörde aus dem Grunde unterlassen, weil der Gemeinde Rath der Ansicht war, die Lizitation werde das wahre Minimum der Ausführung dieser Arbeit ohnehin ergeben, und weil die Vorlage voraussichtlich die Verzögerung der Arbeit auf künftige Zeit zur Folge gehabt haben würde, wodurch die Bewohner dieses Stadtheiles nicht nur lange der auf die Gesundheit gewiß Einfluß übenden Reinlichkeit der Straße u. noch mehr

in den Häusern u. Höfen beraubt geblieben seyn würden, überdieß auch durch längeres Warten wegen Theurung des Bau Materials u. der Arbeitskräfte, zuletzt auch nach wenig oder nichts erspart worden wäre. Beschluß Werden dem Hrrn Joh. Beninger die restigen 167 fl 13 xr C.M. gegen Quittung bey der Stadtkaßa angewiesen. No. 5206 Äußerung des Kirchenvaters Jos. Haller wegen Zahlung v. 23 fl 20 xr C.M. aus dem Kirchenvermögen wegen entstandenen Baulichkeiten in Michaeler Pfarrhofe bey Abgrabung des Spitalberges. Nachdem wegen Dringlichkeit dieser Strassenverbesserung zufolge vorgerückter Jahrszeit zum Theile auch wegen erst während der Ausführung des Baues selbst sich die Nothwendigkeit der Abgrabung des pfarrherrlichen Vorhauses herausstellte, folglich eine vorausgängige Kostenerhebung nicht wohl möglich war, so wird Hr. Kirchenvater diese kleine Auslage auf welche der Gemeinderath, wie bereits sub 25. 7ber v.J. Z. 4306 erklärt, um so weniger eingehen kann, als durch Verführung des ganzen

in den Häusern u. Höfen beraubt geblieben seyn wür- den, überdieß auch durch län- geres Warten wegen Theu- rung des Bau Materials u. der Arbeitskräfte, zuletzt auch nach wenig oder nichts erspart worden wäre. Beschluß Werden dem Hrrn Joh. Benin- ger die restigen 167 fl 13 xr C.M. gegen Quittung bey der Stadtkaßa angewiesen. No. 5206 Äußerung des Kirchenva- ters Jos. Haller wegen Zahlung v. 23 fl 20 xr C.M. aus dem Kirchenvermögen wegen entstandenen Baulichkei- ten in Michaeler Pfarr- hofe bey Abgrabung des Spitalberges. Nachdem wegen Dringlich- keit dieser Strassenverbes- serung zufolge vorge- rückter Jahrszeit zum Theile auch wegen erst während der Ausführung des Baues selbst sich die Nothwendig- keit der Abgrabung des pfarrherrlichen Vorhauses herausstellte, folglich eine vorausgängige Kosten- erhebung nicht wohl mög- lich war, so wird Hr. Kirchen- vater diese kleine Auslage auf welche der Gemeinde- rath, wie bereits sub 25. 7ber v.J. Z. 4306 erklärt, um so weniger eingehen kann, als durch Verführung des ganzen

Schotters schon eine wesent- liche Beihilfe geleistet wur- de, auch nachträglich leicht rechtfertigen, u. die Bewil- ligung zur Zahlung erlan- gen. Nro. 5732 Gesuch der bürgl. Kohlkom- munität um endliche De- molirungs Veranlaßung des der Frau Anna Robinson ei- genthümlichen alten, verfalle- nen Köhlerhäuschens auf dem städtischen Kohlanger. Ist sich nunmehr, da die Fr. Anna Robinson den bezirks- hauptmanschaftl. Auftrag v. 16. Aug. 1853 Z. 9238 intim. durch das gemeinderäthl. De- kret v. 20. Augst 1853 Z. 3885 wegen Abbrechung dieser hölzernen Hütte noch immer nicht befolgt hat, ihre An- träge v. 24. July 1853 Z. 3369 u. v. 12. Septbr. 1853 Z. 4302 zur Erbauung eines feuersi- cheren Häuschens an de- ren Stelle, die ohnehin bey der Sachlage niemals ernstlich gemeint seyn konnten, seither nicht rea- lisirt worden sind, ja nicht einmal der von ihr bey der Augenscheins Coon. am 3. März 2854 laut Protokoll Z. 1037 verspro- chene neue Plan hierzu überreicht wurde, und

Schotters schon eine wesentliche Beihilfe geleistet wurde, auch nachträglich leicht rechtfertigen, u. die Bewilligung zur Zahlung erlangen. Nro. 5732 Gesuch der bürgl. Kohlkommunität um endliche Demolirungs Veranlaßung des der Frau Anna Robinson eigenthümlichen alten, verfallenen Köhlerhäuschens auf dem städtischen Kohlanger. Ist sich nunmehr, da die Fr. Anna Robinson den bezirkshauptmanschaftl. Auftrag v. 16. Aug. 1853 Z. 9238 intim. durch das gemeinderäthl. Dekret v. 20. Augst 1853 Z. 3885 wegen Abbrechung dieser hölzernen Hütte noch immer nicht befolgt hat, ihre Anträge v. 24. July 1853 Z. 3369 u. v. 12. Septbr. 1853 Z. 4302 zur Erbauung eines feuersicheren Häuschens an deren Stelle, die ohnehin bey der Sachlage niemals ernstlich gemeint seyn konnten, seither nicht realisirt worden sind, ja nicht einmal der von ihr bey der Augenscheins Coon. am 3. März 2854 laut Protokoll Z. 1037 versprochene neue Plan hierzu überreicht wurde, und

die besagte ganze hölzerne morsche, bereits gesunkene, u. seit 1853 nicht mehr bewohnbare Köhlerhütte in Mitte brennender Kohlstätten nicht bloß höchst feuergefährlich, sondern durch den zu besorgenden Einsturz für die persönliche Sicherheit immer drohender wird, – unter Anschluß der betreffenden Akten an das k.k. Bezirksamt wegen endlicher exekutiver Ausführung der längst anbefohlenen Demolirung dieser Hütte mittelst Bericht zu verwenden. Wegen Ablösung des Grundes, worauf die Ruinen dieser Köhlerhütte stehen, wäre, da die bürgl. Kohlkommunität hierzu bereits 40 fl C.M. angebothen hat, mit der Eigenthümerin Frau Anna Robinson ein Vergleich zu versuchen, u. zu dem Zwecke selbe zu Protokoll zu vernehmen. Gaffl Amtmann Schriftführer Anton Heindl Michael Haratzmüller

die besagte ganze hölzerne morsche, bereits gesunke- ne, u. seit 1853 nicht mehr bewohnbare Köhlerhütte in Mitte brennender Kohl- stätten nicht bloß höchst feuergefährlich, sondern durch den zu besorgenden Einsturz für die persön- liche Sicherheit immer dro- hender wird, – unter Anschluß der betreffenden Akten an das k.k. Bezirks- amt wegen endlicher exekutiver Ausführung der längst anbefohlenen Demolirung dieser Hütte mittelst Bericht zu ver- wenden. Wegen Ablösung des Grun- des, worauf die Ruinen dieser Köhlerhütte stehen, wäre, da die bürgl. Kohl- kommunität hierzu bereits 40 fl C.M. angebothen hat, mit der Eigenthümerin Frau Anna Robinson ein Vergleich zu versu- chen, u. zu dem Zwecke sel- be zu Protokoll zu ver- nehmen. Gaffl Amtmann Schriftführer Anton Heindl Michael Haratzmüller

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