Ratsprotokoll vom 9. Jänner 1855

Saffer pto. der ihm verliehenen Bäckergerechtsame behufs der Erwerbsteuerfassion. Das Vollzugsbureau hat sich dieser Norm gegenwärtig zu halten, u. die Aufnahme der Fatirung in das mittgetheilte Blanquets durch Vorladung des Fatenten rechtzeitig zu veranlassen worauf die Zutheilung an den Referenten zur Erstattung des Gutachtens zu geschehen hat. Nro. 5793. Indors. des k.k. Bezkamtes v. 12. Dezbr. 1854 Z. 1047 mit dem Dekrete der k.k. Kreisbehörde über den Vorgang der confiszirten Scherrmesser des Benedikt Glinz. Von dieser Entscheidung der k.k. Kreisbehörde sind Benedikt Glinz u. die Vorsteher der Scherrmesserer Innung mittelst Intim. Dekret u. dem Beifügen zu verständigen, daß sie zu der angeordneten Versteigerung der konfiszirten Scherrmesser nach dem h. Statth. Erlaße vom 27. April 1853 Z. 5333 sammt den Innungsgliedern eingeladen werden. In weiterer Befolgung ist der Geld Erlös den Benedikt Glinz gegen Empfangsschein auszufolgen, u. das Lizitations Protokoll unter

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