Saffer pto. der ihm verliehe- nen Bäckergerechtsame behufs der Erwerbsteuer- fassion. Das Vollzugsbureau hat sich dieser Norm gegenwär- tig zu halten, u. die Auf- nahme der Fatirung in das mittgetheilte Blanquets durch Vorladung des Fa- tenten rechtzeitig zu veranlassen worauf die Zutheilung an den Referenten zur Erstat- tung des Gutachtens zu geschehen hat. Nro. 5793. Indors. des k.k. Bezkamtes v. 12. Dezbr. 1854 Z. 1047 mit dem Dekrete der k.k. Kreisbehör- de über den Vorgang der confiszirten Scherrmesser des Benedikt Glinz. Von dieser Entscheidung der k.k. Kreisbehörde sind Benedikt Glinz u. die Vor- steher der Scherrmesserer Innung mittelst Intim. Dekret u. dem Beifügen zu verständigen, daß sie zu der angeordneten Ver- steigerung der konfiszir- ten Scherrmesser nach dem h. Statth. Erlaße vom 27. April 1853 Z. 5333 sammt den Innungsgliedern einge- laden werden. In weiterer Befolgung ist der Geld Erlös den Bene- dikt Glinz gegen Empfangs- schein auszufolgen, u. das Lizitations Protokoll unter
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