Darlehen unentgeldlich zu besorgen, und sind durch selben, wie bereits frü- her vorgetragen, nur 16.400 fl davon eingelangt, weil hierunter 3 Stück Oblion zus. mit 3000 fl begriffen waren, welcher die Coup. fehlten, die erst nachträg- lich einlangten. Es handelt sich hier nun noch, ob sich in Betreff der Erlangung der auf die beschloßenen 18.000 fl CMz noch fehlenden 1500 fl CMz ge- gen nachträglicher Depo- sitirung von 4% & 5% Oblionen verwendet wer- den soll, in welcher Be- ziehung mich der Gemein- derath ermächtigen wolle. Einhelliger Beschluß. Wird der Herr Bürgermeister ersucht u. ermächtiget auf Grund des früheren Gemein- derathsbeschlußes zur Er- gänzung der bestimmten Darlehnssumme pr 18.000 fl zur Erlangung der noch fehlenden 1500 fl CMz das Erforderliche einzulei- ten, u. behufs dessen um 3000 fl 4 % Oblionen u. 500 fl 5% do. zur De- positirung zu entneh- men.
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