hievon zugehen lassen zu wollen. Endlich bitte ich um einen 14 tägigen Urlaub, u. wenn möglich Enthebung vom Referate; denn es ist nicht ermunternd in Gebäu- den u. auf Strassen her- um zu gehen, sich mit mit Partheyen abzumüden, u. es eines Abends zu erle- ben, sich statt Unterstützung Verlegenheit bereitet zu sehen. Beschluß Der Gemeinderath erkennt, daß Hr. Vize Bürgermeister zur Er- stattung des in Rede stehenden Vortrages zufolge §. 15 der Ge- schäfts-Ordnung vollkommen berichtigen war, übrigens wurde bestimmt: Ist dieser Vortrag dem gestell- ten Begehren gemäß über Einvernehmen des Gemeinde- rathes wörtlich ins Protokoll aufzunehmen, die Einsendung an die kk. Kreisbehörde hat indessen zu unterbleiben. Zugleich wird der ange- suchte 14 tägige Urlaub bewilligt, dem gestellten Ansuchen um Enthebung vom Referate kann jedoch keine Folge gegeben werden. Herr Vice Bürgermeister erinnert hierauf, daß er zufolge § 15 der Geschäfts- Ordnung zur Erstattung des in Rede stehenden Vor- trages vollkommen be- rechtiget, was von Seite sämmtl. Votanten voll- kommen anerkannt wurde. Gaffl Ferd. Edelbauer Amtmann Schriftführer Alois Vogl
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