Ratsprotokoll vom 2. Jänner 1855

hievon zugehen lassen zu wollen. Endlich bitte ich um einen 14 tägigen Urlaub, u. wenn möglich Enthebung vom Referate; denn es ist nicht ermunternd in Gebäuden u. auf Strassen herum zu gehen, sich mit mit Partheyen abzumüden, u. es eines Abends zu erleben, sich statt Unterstützung Verlegenheit bereitet zu sehen. Beschluß Der Gemeinderath erkennt, daß Hr. Vize Bürgermeister zur Erstattung des in Rede stehenden Vortrages zufolge §. 15 der Geschäfts-Ordnung vollkommen berichtigen war, übrigens wurde bestimmt: Ist dieser Vortrag dem gestellten Begehren gemäß über Einvernehmen des Gemeinderathes wörtlich ins Protokoll aufzunehmen, die Einsendung an die kk. Kreisbehörde hat indessen zu unterbleiben. Zugleich wird der angesuchte 14 tägige Urlaub bewilligt, dem gestellten Ansuchen um Enthebung vom Referate kann jedoch keine Folge gegeben werden. Herr Vice Bürgermeister erinnert hierauf, daß er zufolge § 15 der GeschäftsOrdnung zur Erstattung des in Rede stehenden Vortrages vollkommen berechtiget, was von Seite sämmtl. Votanten vollkommen anerkannt wurde. Gaffl Ferd. Edelbauer Amtmann Schriftführer Alois Vogl

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