Ratsprotokoll vom 19. Dezember 1854

Nro. 5640. Currende Der k.k. Statthalterey Rath u. Vorstand der Kreisbehörde Herrn Carl v. Reichenbach hat von den § 81 der a.h. genehmigten Gemeinde Ordnung v. 11 Novb. 1851 Gebrauch gemacht u. der Gemeinde Raths Sitzung vom 12 d. Monat beigewohnt, dabey aber auch die unliebsame Bemerkung machen müßen, daß die meisten Herren Gemeinde Räthe, ohne Entschuldigungsgründe abwesend waren. Nachdem mir derselbe die Aufrechthaltung der §.§. 19 & 20 der Geschäftsordnung vom 18. März 1831 Z. 1174 eingeschärft hat, so erlaube ich mir sämtliche Hrn. Gemeinde Räthe hiemit aufmerksam zu machen, daß ich mich in Hinkunft strengstens nach dem Inhalt erwähnten §§ halten werden müße. Ich erwarte daher, daß sämtliche Herrn Gemeinde Räthe ihrer Bürgerpflicht eingedenkt, den nach gemeinderäthlichen Beschluß v. 13 Juny 1831 auf jeden Dienstag jeder Woche um 3 Nachmittags festgesetzten Gemeinde Raths-Sitzungen beiwohnen oder nach §. 19 der Geschäfts-Ordnung sich benehmen werden. Steyr am 13. Dezbr 1854. Der Bürgermeister Gaffl

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