Verhältniß der Zuflüße der Einnahmen festzustellen. 3. Daß die Demolirung dieses Thorgebäudes ohne Aufschub noch im Laufe diese Winters vorgenommen werde. 4. Daß die weiteren Proposi tionen des Thorbesitzers Geistberger, nämlich Zurücksetzung der Gartenmauer u. Abtragung der vorderen Hauptmauer des Hauses No 327 einer gesonderten nachträglichen Verhandlung mit Zugrundelegung der Kostenüberschläge unterzogen werden. 5. Daß die Regulirung dieser Strassenstrecke nach geschehener Wegräumung des Thores unter Intervenirung der technischen Abtheilung der kk. Kreisbehörde eingeleitet werde, da bis dahin die Einfluß nehmende Frage des Schulbaues entschieden seyn dürfte. 6. Daß endlich in Entsprechung des Dekretes der bestandenen kk. Bezkshptm. vom 7. July d.J. Z. 7787 die wohllöbl. kk. Kreisbehörde von diesen Beschlüßen mittelst Protokollsextrakt in Kenntniß gesetzt, u. dieser Anlaß benützt werde, um an den Herrn Kreisvorsteher die Bitte zu richten, die Gemeinde in ihrem aufrichtigen Streben den Jugendunterricht zu fördern namentlich in der
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